Medieninformation Donnerstag, 20.10.2016, 08:38 Neue Landesförderungen für Elektroautos im öffentlichen Interesse Landesrat Schwärzler: Wollen die E-Mobilität in der ganzen Vielfalt ihrer Einsatzmöglichkeiten vorantreiben

Bregenz (VLK) – In Umsetzung der Vorarlberger Elektromobilitätsstrategie stellt die Landesregierung zwei neue Förderprogramme vor. Zum einen werden neue Mittel für vorerst 20 Elektroautos für Dienstleistungen im allgemeinen bzw. öffentlichen Interesse bereitgestellt, also z.B. für Taxis, Hauskrankenpflege oder Essen auf Rädern. Weiters soll ein Förderprogramm E-Carsharing den Städte und Gemeinden Anreiz bieten, Elektrofahrzeuge im Rahmen von Carsharing auch für Privatpersonen zur Verfügung zu stellen.

"Mit diesen neuen Förderungen wollen wir dazu beitragen, dass die Elektromobilität im Alltag für breitere Bevölkerungsschichten erlebbar wird und Vorarlberg seine österreichweite Spitzenposition bei der E-Mobilität weiter ausbauen kann", sagt Landesrat Erich Schwärzler. Die beiden Förderprogramme im Detail:

Förderprogramm Elektromobilität im öffentlichen Interesse

  
Förderbar sind grundsätzlich alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gebietskörperschaften. Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen im öffentlichen Interesse mit reinem Elektroantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 und bis zu 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht). Die Förderung beträgt maximal 4.500 Euro pro Fahrzeug. Das Förderprogramm ist vorläufig auf 20 Fahrzeuge beschränkt. Pro Förderwerber kann maximal ein Fahrzeug gefördert werden. Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Die Förderaktion beginnt rückwirkend per 1. Oktober 2016 und dauert so lange Mittel verfügbar sind, längstens bis 31. März 2017.

Förderprogramm E-Carsharing

  
Gefördert wird die Einrichtung von E-Carsharing-Standorten. Einreichen können die Städte und Gemeinden in Vorarlberg. Förderbare Maßnahmen sind die Software für Carsharing (Buchungssysteme etc.), Ausgaben in Zusammenhang mit der Kundenfindung und Bewerbung sowie für die Einführung des Systems. Darüber hinaus sind auch Hardwarekomponenten für E-Carsharing (Bordcomputer, Schlüsselkasten, GPS-Gerät) sowie eine Infosäule im Design des Vorarlberger Verkehrsverbunds förderbar. Die Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der anrechenbaren Nettokosten, pro Standort maximal 1.500 Euro. Die Förderaktion beginnt rückwirkend per 1. Oktober 2016 und endet am 31. Dezember 2017. Das Förderprogramm ist vorläufig auf zehn Gemeinden bzw. Städte beschränkt. "Durch die gemeinsame Nutzung kostet die motorisierte Mobilität nur dann etwas, wenn sie tatsächlich in Anspruch genommen wird. Das hat den Vorteil, dass die Verkehrsmittelwahl bewusster stattfindet und der Bedarf an Stellflächen reduziert wird", so Landesrat Schwärzler.

   Beide Förderungen werden über das Land Vorarlberg abgewickelt. Kontakt: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Fachbereich Energie und Klimaschutz, Birgit Schantl, Telefon 05577-511-26125, E-Mail energie@vorarlberg.at.
Zur Beantragung siehe auf www.vorarlberg.at/energie   

Redaktion
Gerhard Wirth

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