VLK-Nr. 599; Montag, 23.7.2012 14:18 Uhr
Energie/AKW/Schweiz/Wallner
Überdurchschnittliches Gefährdungspotential ein weiteres Mal bestätigt
Bregenz (VLK) - Der vom Land eingeschlagene Weg einer zivilrechtlichen Klage gegen das Schweizer AKW Mühleberg erfährt einmal mehr Aufwind. Das Lebensministerium bestätigt gutachterlich, dass vom AKW ein erhöhtes Gefährdungspotential für Vorarlberg ausgeht. "Vorarlberg hat mit der Klagseinreichung Ende Mai seine Entschlossenheit im Schutz der heimischen Bevölkerung unter Beweis gestellt. Wir werden diesen Weg unbeirrt fortsetzen, freuen uns aber natürlich über jede Unterstützung. Das Lebensministerium ist mit seiner Expertise ein wichtiger Partner", sagte Landeshauptmann Markus Wallner.
Das Land Vorarlberg und das Lebensministerium haben schon in den
vergangenen Monaten bei der Vorbereitung der Klage gegen das AKW
Mühleberg eng zusammengearbeitet. So waren etwa Gutachten aus der
Abteilung Nuklearkoordination eine wesentliche Stütze für das
Aufzeigen des Gefährdungspotentials für Vorarlberg. Im Rahmen der
zivilrechtlichen Klage auf Unterlassung einer erhöhten Gefahr gegen
das AKW Mühleberg wurden die Erkenntnisse der Studie eingearbeitet.
So entspricht etwa der Erdbebensicherheitsnachweis nicht mehr dem
aktuellen Stand. Außerdem gäbe es ein hohes Gefährdungspotential
durch Hochwasser in Folge möglicher Überschwemmungen durch einen
See und größere Flüsse im Nahbereich des AKW.
Unterstützung des Bundes wird auch in Zukunft
erwartet
"Wir haben die zivilrechtliche Klage am 31. Mai am Landesgericht in Feldkirch eingebracht und damit klar gemacht, dass wir es ernst meinen. Es liegt im Interesse und in der Verantwortung des Landes, alles Mögliche zu tun, um Gefahren für Gesundheit sowie Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger Vorarlbergs abzuwenden. Die Zusammenarbeit mit dem Bund ist wichtig und wir erwarten uns bei diesem Anliegen auch in Zukunft tatkräftige Unterstützung und Rückendeckung aus Wien", gab sich der Landeshauptmann bestimmt.
Neben der Klage in Österreich werden auch in der Schweiz rechtliche Schritte gesetzt: Der Berner Rechtsanwalt Rainer Weibel arbeitet an einem Antrag auf Entzug der Betriebsbewilligung, der noch im Laufe des Sommers in der Schweiz eingebracht werden soll.
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