Medieninformation Donnerstag, 23.07.2026, 16:35 Zum Sachstand Wirtschaftsbund: Sämtliche Unterlagen liegen der Justiz vor Inhalte der Korrespondenzen aus 2015 bereits mehrfach offengelegt
Bregenz (VLK) – Aufgrund eines Informationsbegehrens zur seit mehreren Jahren bekannten und wiederholt behandelten Korrespondenz mit Bezug zum Wirtschaftsbund nimmt das Land Vorarlberg erneut Stellung. Die E-Mails aus dem Jahr 2015, die im Büro des damaligen Wirtschaftsreferenten zur Kenntnisnahme veraktet wurden, waren bereits Gegenstand ausführlicher Berichterstattung sowie zahlreicher parlamentarischer Anfragen. Das Land hat diesbezügliche Inhalte offengelegt und erläutert.
Im Fokus des aktuellen Informationsbegehrens stehen E-Mails aus November 2015 zwischen dem damaligen Direktor des Vorarlberger Wirtschaftsbunds und dem damaligen Wirtschaftslandesrat; ein Medium hatte Einsicht beantragt. Das Landesverwaltungsgericht hat das Land jüngst zur neuerlichen Prüfung nach dem Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet. In der Folge wird der Zugang zu den begehrten Informationen (siehe untenstehend angehängte Pdf) – unter teilweiser Abdeckung personenbezogener Daten – gewährt.
Der genaue Wortlaut der betreffenden Korrespondenz ist bislang nicht veröffentlicht, die Inhalte sind jedoch bereits seit Jahren bekannt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Unmutsäußerungen einzelner Unternehmen über einen als unzureichend empfundenen Rückhalt durch den Wirtschaftsbund als politische Interessensvertretung. Die Landesverwaltung hält in diesem Zusammenhang fest, dass sich im Rahmen der verwaltungsinternen Prüfung der Akten kein Zusammenhang zwischen Inseratenschaltungen und konkreten behördlichen Genehmigungen oder Betriebsbewilligungen feststellen ließ. Die betreffenden Unterlagen wurden zur Kenntnis genommen, im Dokumentenmanagementsystem abgelegt und nicht weiter bearbeitet oder beantwortet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verfügt über diese Unterlagen und hat sie in ihre Ermittlungen zum Themenkomplex Wirtschaftsbund einbezogen. Letztlich wurden die Ermittlungen eingestellt.
Mit der Übermittlung der verfügbaren Informationen an die zuständigen Stellen sowie der bereits erfolgten Behandlung im Landtag sieht die Landesverwaltung den ihr vorliegenden Sachverhalt gegenüber den zuständigen Organen umfassend dargestellt.
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