Medieninformation Donnerstag, 26.03.2026, 14:15 Vorarlberger Reformagenda: Breiter Schulterschluss für die Zukunft Land und Gemeinden einigen sich auf umfangreichen gemeinsamen Reformpfad
Die Landesregierung und der Vorarlberger Gemeindeverband haben sich auf eine umfangreiche, auf mehrere Jahre ausgelegte Reformagenda geeinigt. Gemeinsam sollen bis zum Jahr 2028 Konsolidierungspfade fortgesetzt, Kooperationen ausgebaut, Aufgaben hinterfragt und Reformen umgesetzt werden. Zusätzlich werden die Mittel für die Gemeinden aufgestockt. Landeshauptmann Markus Wallner und Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm dazu: „Mit der Vorarlberger Reformagenda ist es gelungen, einen breiten und tragfähigen Schulterschluss zwischen Land und Gemeinden zu erreichen. Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung und setzen einen klaren, verbindlichen Kurs für nachhaltige Reformen und stabile Finanzen.“
Aufgrund der herausfordernden Budgetsituation der Vorarlberger Gemeinden fanden im März Gespräche zwischen Vertretern des Vorarlberger Gemeindeverbands – in Person von Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm und den beiden Vizepräsidenten Dieter Egger und Georg Bucher – und des Landes Vorarlberg, vertreten durch Landeshauptmann Markus Wallner, Landesstatthalter Christof Bitschi und Landesrat Marco Tittler, statt. Einvernehmlich wurde festgestellt, dass die budgetäre Lage sowohl der Gemeinden als auch des Landes angespannt ist und entsprechender Handlungsbedarf auf beiden Seiten besteht, um nachhaltige Verbesserungen und finanzielle Stabilität zu erreichen. In den konstruktiven Gesprächen wurde schnell außer Frage gestellt, dass das Land und die Gemeinden dieser Verantwortung zusammen durch gemeinsame Kraftanstrengungen begegnen müssen und wollen. „Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die Vorarlberger Bevölkerung mit entsprechenden Leistungen in den essenziellen gemeinsamen Verantwortungsbereichen zu versorgen und diese Versorgung nachhaltig tragfähig zu gestalten“, so die Reformpartner unisono.
Konkret haben sich die Verhandler auf fünf Bereiche geeinigt. Als zeitlicher Rahmen gelten die Jahre 2026 bis 2028, in denen die besprochenen Reformprozesse abgearbeitet werden und die finanziellen Vereinbarungen gelten. Rechtzeitig vor Beginn der neuen Finanzausgleichsperiode ab 2029 werden Verhandlungen über die Weiterführung der Gemeindeunterstützung stattfinden und auch die Vorarlberger Reformagenda evaluiert.
Die fünf Bereiche der Vorarlberger Reformagenda:
Haushaltskonsolidierung im jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich
Bürokratieabbau und Hinterfragen von Vorgaben und Standards
Gemeinsame Fonds = Gemeinsame Reformpfade
Zusammenarbeit zwischen Gemeinden
Finanzielle Soforthilfe
Im Detail:
Haushaltskonsolidierung im jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich
Im Rahmen der Vorarlberger Reformagenda bekennen sich das Land und die Gemeinden klar dazu, die Haushaltskonsolidierung im jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich konsequent und nachhaltig voranzutreiben. Sowohl auf Landesebene als auch in zahlreichen Gemeinden bestehen bereits definierte Konsolidierungspfade, die konsequent weitergeführt und vertieft werden. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand langfristig zu sichern und so stabile und verlässliche Rahmenbedingungen für zukünftige Aufgaben und Herausforderungen zu schaffen.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit den eigenen Mitteln sowie das konsequente Bemühen um Budgetverbesserungen sind zentrale Grundlagen einer nachhaltigen Gemeindefinanzpolitik. Öffentliche Mittel sind sparsam, zweckmäßig und wirtschaftlich einzusetzen – im Bewusstsein, dass nachhaltige Stabilität nur durch Disziplin im eigenen Wirkungsbereich erreicht werden kann.
Das Land Vorarlberg steht den Gemeinden weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite. Neben finanziellen Unterstützungsmaßnahmen werden auch gezielte Beratungsleistungen angeboten, um Konsolidierungsprozesse bestmöglich zu begleiten und umzusetzen.
Damit gilt für alle Beteiligten gleichermaßen: Jeder leistet seinen Beitrag, übernimmt Verantwortung im eigenen und gemeinschaftlichen Bereich und schafft so die Grundlage für eine tragfähige stabile Entwicklung im Sinne der Vorarlberger Bevölkerung.
Bürokratieabbau und Hinterfragen von Vorgaben und Standards
Diverse Standards, die als Kostentreiber identifiziert werden, werden systematisch daraufhin überprüft, ob sie noch erforderlich, zweckmäßig und finanzierbar sind. Jene Regelungen, die sich als wesentliche Kostentreiber erweisen, werden konsequent hinterfragt und – wo erforderlich – überarbeitet, vereinfacht oder auch vollständig aufgehoben. Ziel ist es, nachhaltig Kosten einzusparen, Verfahren zu beschleunigen, Handlungsspielräume zu erweitern und gleichzeitig die Qualität öffentlicher Leistungen bestmöglich zu sichern.
Im Fokus stehen dabei beispielsweise die Schulbauverordnung und die Heimbauverordnung, die nun genau unter die Lupe genommen werden, sowie die Bereiche Raumplanung und Bautechnik, die zu den großen Bürokratieabbauprojekten des Landes im Jahr 2026 gehören. Ebenso sollen laufende Programme (wie beispielsweise KLAR, familieplus oder e5) evaluiert werden.
Weiters soll es nach Möglichkeit keine weiteren Vorgaben und Auflagen des Landes an die Gemeinden geben, die zu höheren Kosten führen oder zusätzliche Personalressourcen notwendig machen. Das hohe Niveau der finanziellen Unterstützung der Gemeinden wird auch weiterhin durch das Land sichergestellt.
Gemeinsame Fonds = Gemeinsame Reformpfade
Die gemeinsamen Finanzierungsbereiche – insbesondere in den Sozial-, Gesundheits- und Rettungsfonds sowie im öffentlichen Personennahverkehr und in der Kinderbildung und -betreuung – werden im engen Einvernehmen zwischen Land und Gemeinden weiterentwickelt und an zeitgemäße Anforderungen angepasst. Ziel ist es, Strukturen und Aufgabenfelder so auszurichten, dass sie sowohl qualitativ hochwertig als auch langfristig finanzierbar bleiben. Zu Änderungen an den bestehenden Finanzierungsschlüsseln wird es nicht kommen.
Bereits zu Beginn der aktuellen Regierungsperiode wurde vereinbart, zentrale Reformprozesse gemeinsam voranzutreiben. Inzwischen sind viele dieser Vorhaben weit fortgeschritten oder bereits beschlossen – etwa im Sozialfonds oder im Rahmen der Spitalsreform. Diese Maßnahmen leisten nicht nur einen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung der Angebote, sondern eröffnen zugleich konkrete Einsparungspotenziale und stärken die finanzielle Stabilität nachhaltig. Alle Partner bekennen sich klar dazu, die gemeinsamen Strategien gemeinsam neu aufzustellen und in gemeinsamer Verantwortung umzusetzen.
Für den Sozialfonds wurde zudem eine klare finanzielle Leitlinie vereinbart. Ziel ist es, soziale Leistungen auch unter angespannten finanziellen Rahmenbedingungen verlässlich abzusichern, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und strukturell zukunftsfit aufzustellen. Im Mittelpunkt stehen dabei eine klare strategische Ausrichtung, eine stärkere Wirkungsorientierung, mehr Transparenz in der Finanzierung sowie eine konsequente Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Menschen, die Unterstützung benötigen. Der Nettofinanzierungsbedarf von Land und Gemeinden (2026 in Summe bei 381,8 Mio. Euro; davon Land 229,1 Mio. Euro / Gemeinden: 152,7 Mio. Euro) wird in der Zeit 2026 bis 2028 eingefroren. 2027 greifen zudem Einsparungs- und Reformmaßnahmen, sodass die Sachkosten laut derzeitiger Prognose in diesem Jahr sogar leicht sinken werden. Ab dem Jahr 2029 darf der Nettofinanzierungsbedarf maximal mit dem entsprechenden Personalkostenindex steigen.
Im Gesundheitswesen steht die Umsetzung des „Spitalscampus Vorarlberg“ im Mittelpunkt. Ziel ist es, eine sichere, qualitätsvolle und bedarfsgerechte Versorgung für die PatientInnen sowie attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze für alle MitarbeiterInnen sicherzustellen. Durch diverse Verbesserungen, Effizienzsteigerungen und die Standortbündelungen im Unter- und Oberland können rund 10,9 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden. Damit werden auch die Vorarlberger Gemeinden finanziell entlastet, die entsprechend ihrem Bevölkerungsschlüssel den Betrieb aller Vorarlberger Spitäler mitfinanzieren.
Land und Gemeinden ziehen auch beim Rettungsfonds (Beiträge des Landes und der Gemeinden 2026 in Summe: 21,8 Mio. Euro; davon Land: 13,1 Mio. Euro / Gemeinden: 8,7 Mio. Euro) an einem Strang: Durch strengere medizinische Vorgaben bei Krankentransporten, den gezielten Einsatz digitaler Disposition und Patientenvoranmeldung sowie effizientere Fahrzeugnutzung werden unnötige Fahrten reduziert und Abläufe beschleunigt. Gleichzeitig sorgen Maßnahmen wie Selbstbehalte, bessere Tarifabgeltung und die zentrale Steuerung der Transporte für eine höhere Kostendeckung. Ziel ist eine nachhaltige Stabilisierung des Rettungsfonds – im Interesse von Land und Gemeinden gleichermaßen. Ergänzend entlastet das Land die Gemeinden, indem es wesentliche Infrastruktur wie Leitstelle und Funk weiterhin außerhalb des Rettungsfonds finanziert.
Im in Vorarlberg besonders gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr (Nettofinanzierungssaldo 2025: Gemeinden 30,1 Millionen Euro / Land 16,2 Millionen Euro) konnten ebenfalls gezielt Effizienzpotenziale identifiziert werden. Durch strukturelle Verbesserungen, ein weiterentwickeltes Tarifmodell sowie eine konsequente Überprüfung von Aufgaben und Abläufen soll eine jährliche Budgetentlastung für die Gemeinden von rund fünf Millionen Euro erreicht werden.
Eine mögliche Entflechtung der Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten in den Bereichen Elementarpädagogik und Spitäler ist von den Ergebnissen der „Reformpartnerschaft Österreich“ abhängig. Daher wurden weitere Gespräche zu diesem Thema vorerst vertagt und sollen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden.
Zusammenarbeit zwischen Gemeinden
Vorarlberg ist das Land der Gemeindekooperationen. Aktuell gibt es rund 300 formelle Kooperationen zwischen Gemeinden in Vorarlberg (z.B. Schulerhalterverbände, Wasserrechtsverbände, ÖPNV-Verbände, Regionalplanungsgemeinschaften, Staatsbürgerschaftsverbände, Musikschulverbände, …). Diese tragen zur Effizienzsteigerung, Qualitäts- und Ausfallsicherung sowie zu Kostenersparnissen bei. Gemeindekooperationen sollen weiter gestärkt und forciert werden. Dabei sollen Sparpotenziale ein wichtiges Kriterium sein.
Erstmalig wurde in diesem Rahmen auch über das Thema Gemeindefusionen diskutiert. Diesbezügliche Initiativen, Wünsche und Pläne, die direkt aus den Gemeinden kommen, sollen offen besprochen und ernsthaft geprüft werden und die Gemeinden vom Land und dem Gemeindeverband auf dem Prozess begleitet und unterstütz werden. Weiterhin gilt aber genauso, dass es in Vorarlberg keine von oben angeordneten Gemeindefusionen geben wird.
Finanzielle Soforthilfe
Die vereinbarten Reformschritte werden von einer treffsicheren finanziellen Unterstützung begleitet. Für die nachhaltige Stabilisierung der jeweiligen Gemeindefinanzen werden bis 2028 zusätzliche Mittel bereitgestellt. Land und Gemeinden leisten daher gemeinsam einen substantiellen Beitrag und stellen bis zum Jahr 2028 jährlich 30 Millionen Euro bereit. Davon stammen 20 Millionen Euro aus dem Landesbudget zur direkten Haushaltsstärkung der Gemeinden, weitere 10 Millionen Euro werden von den Gemeinden selbst über Bedarfszuweisungen aufgebracht.
Die bereitgestellten Mittel dienen der gezielten finanziellen Entlastung der Gemeinden, insbesondere jener, die vor akuten finanziellen Herausforderungen stehen Gleichzeitig wird großer Wert auf eine faire, transparente und nachvollziehbare Verteilung der Unterstützungsleistung gelegt. Dafür wurde ein Schlüssel vereinbart, der unterschiedliche Ausgangslagen, Aufgaben und Funktionen berücksichtigt.
Die Aufteilung der Landesmittel orientiert sich in erster Linie an den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sowie an der unterschiedlichen Finanzkraft der Gemeinden. Ergänzend werden Mehrbelastungen im Transferbereich berücksichtigt, um jene Gemeinden zu entlasten, die durch ihre Beiträge für die gemeinsam finanzierten Aufgaben überdurchschnittlich beansprucht sind.
Um eine flächendeckende spürbare Entlastung für alle Gemeinden zu erzielen, erhalten kleinere Gemeinden einen Mindestbetrag, der im Sinne eines solidarischen Ausgleichs durch Gemeinden mit höheren Zuweisungen gedeckt wird. Gleichzeitig stellt eine Untergrenze pro Einwohner sicher, dass auch größere Gemeinden spürbar entlastet werden.
Bei der Verteilung der Bedarfszuweisungen wird besonderes Augenmerk auf strukturell benachteiligte Gemeinden gelegt. Kleingemeinden sowie Gemeinden mit verstreuten Ortsteilen erhalten Mindestbeträge, um ihre erhöhten Aufwendungen abzudecken. Gleichzeitig werden aber auch größere Gemeinden in ihrer zentralörtlichen Funktion unterstützt. Insgesamt dient das System dem Ausgleich unterschiedlicher Rahmenbedingungen und der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Dieses Gesamtmodell zur Verteilung der 30 Millionen Euro trägt den unterschiedlichen strukturellen Voraussetzungen von kleinen, mittleren und großen Gemeinden Rechnung und sorgt für einen ausgewogenen Ausgleich. Die Höhe der Landesmittel bleibt zudem jeweils für drei Jahre konstant, wodurch zusätzliche Planungssicherheit für alle Gemeinden geschaffen wird.
Konstruktive Gespräche, zufriedenstellendes Ergebnis
Die Gespräche zwischen Land und Gemeinden waren von einer konstruktiven und lösungsorientierten Atmosphäre geprägt. Auf dieser starken gemeinsamen Basis konnte ein Ergebnis erzielt werden, das von allen Beteiligten mitgetragen wird und klare Perspektiven für die kommenden Jahre eröffnet. Das gemeinsame Fazit fällt entsprechend positiv aus: Es ist gelungen, tragfähige Lösungen zu erarbeiten und einen verbindlichen Rahmen für die weitere Zusammenarbeit festzulegen. Gleichzeitig besteht ein klarer gemeinsamer Wille, die anstehenden Herausforderungen entschlossen und partnerschaftlich anzugehen und die vereinbarten Maßnahmen konsequent umzusetzen. Um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können, die Reformen abgestimmt voranzutreiben und die Einhaltung der Maßnahmen zu begleiten und zu prüfen wurde vereinbart, sich in derselben personellen Zusammensetzung auch künftig regelmäßig zu treffen, um wichtige Weichenstellungen zu koordinieren.
Landeshauptmann Markus Wallner: „Diese Reformagenda ist ein starkes Signal des konstruktiven Zusammenhalts in herausfordernden Zeiten. Es ist uns gelungen, gemeinsam mit den Gemeinden tragfähige Lösungen zu erarbeiten, die einerseits kurzfristig entlasten aber vor allem langfristig und nachhaltig wirken. Entscheidend und zentral ist vor allem, dass wir klare Reformschritte vereinbart haben. Damit schaffen wir die Grundlage, um die hohe Qualität der öffentlichen Leistungen in Vorarlberg auch in Zukunft verlässlich abzusichern.“
Landesstatthalter Christof Bitschi: „Der Schulterschluss zwischen Gemeinden und Land hat Vorarlberg in der Vergangenheit ausgezeichnet und ist auch für die Reformagenda der entscheidende Schlüssel. Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation wurden in den letzten Jahren viele Projekte zurückgestellt. Die kurzfristige Entlastung ermöglicht den Gemeinden nun wieder wichtige Investitionen, was auch zu einer Belebung der Wirtschaft beiträgt.“
Gemeindeverbandspräsident Bürgermeister Walter Gohm (Frastanz, VP): „Gerade in herausfordernden Zeiten ist es gelungen, ein Paket mit über 105 Millionen Euro zu schnüren, das spürbare Entlastungen bringt und gleichzeitig einen verbindlichen Reformprozess einleitet. Wir haben einen wichtigen gemeinsamen Schritt erreicht, um die Leistungen für die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger nachhaltig zu sichern.“
Bürgermeister Dieter Egger (Hohenems, FPÖ): „Jetzt geht es darum, die vereinbarten Maßnahmen konsequent umzusetzen und strukturell weiterzuarbeiten. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass spätestens zum Ende der aktuellen Finanzausgleichsperiode 2028 Gespräche für die Zeit ab 2029 aufgenommen werden.“
Bürgermeister Georg Bucher (Bürs, SPÖ): „Damit schaffen wir Planbarkeit bis 2028 und sichern die Handlungsfähigkeit der Gemeinden.“
- Redaktion
- Gerhard Wirth
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