Medieninformation Montag, 20.07.2026, 14:00 Novelle des Raumplanungsgesetzes: Weniger Vorschriften, mehr Eigenverantwortung für die Gemeinden Effizienzsteigerung und Entbürokratisierung im Fokus
Gemeinsam mit den Bürgermeistern Tobias Bischofberger (Mellau) und Dieter Egger (Hohenems) haben Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marco Tittler die wesentlichen Inhalte der geplanten Novelle des Raumplanungsgesetzes vorgestellt. Ziel der Überarbeitung ist es, die Verfahren zu beschleunigen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Raumplanung durch digitale Lösungen zukunftsfähig zu gestalten. Die Novelle soll im Herbst 2026 in den Gesetzesbegutachtungsprozess gehen.
Das übergeordnete Ziel ist, das Land als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum weiterentwickeln und die räumlichen Existenzgrundlagen für folgende Generationen zu wahren. Begrenzter Boden, steigender Nutzungs- und Kostendruck, Biodiversitätsverlust sowie Klimawandel erfordern eine zielgerichtete raumplanerische Steuerung.
Im Rahmen der Raumplanungsnovelle richten Land und Gemeinden den Blick auf Entlastung und Praxisnähe. Dazu gehören die Reduktion der Regelungsdichte, schlankere Verfahren sowie die sorgfältige Prüfung, in welchen Bereichen Genehmigungsprozesse – etwa bei Räumlichen Entwicklungsplänen – gestrafft werden können, damit Gemeinden rascher entscheiden können. Ziel ist ein schlankes, verständliches und praxistaugliches Regelwerk, das Planungssicherheit gibt, aber Verfahren beschleunigen kann, ohne an Steuerungsqualität zu verlieren, sagt Landeshauptmann Wallner: “Zu viele Regeln machen das Leben kompliziert. Wir wollen das Gesetz schlanker und effizienter gestalten. Weniger Vorschriften, weniger aufsichtsbehördliche Genehmigungen durch das Land, mehr Eigenverantwortung für die Gemeinden.“
Effizienzsteigerung durch vereinfachte Verfahren
Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Verfahrensabläufe zu straffen und den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Entfall des räumlichen Entwicklungsplanes als Verordnung: Stattdessen sollen Gemeinden ein räumliches Entwicklungskonzept erstellen, das als strategische Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung dient.
- Verkürzung der Fristen: Die Auflagefrist für Entwürfe von Landesraumplänen, Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen wird von vier auf drei Wochen reduziert.
- Geringfügige Änderungen von Landesraumplänen sollen zukünftig einfacher umgesetzt werden können.
- Reduktion der Anhörungspflichten: Der Raumplanungsbeirat wird künftig nur bei Änderungen von überörtlicher oder grundsätzlicher Bedeutung angehört. Geringfügige Änderungen von Landesraumplänen können ohne Anhörung durchgeführt werden.
- Beschluss des Entwurfes über die Erlassung bzw. Änderung von Planungsinstrumenten der Gemeinden obliegt künftig dem Bürgermeister.
- Im Auflageverfahren sind künftig nicht mehr alle angrenzenden Gemeinden von der Veröffentlichung zu verständigen
- Genehmigungsfiktion: Im aufsichtsbehördlichen Verfahren zur Genehmigung von Flächenwidmungsplänen wird eine sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt. Wenn innerhalb von sechs Monaten kein Bescheid ergeht, gilt die Genehmigung als erteilt.
- Vereinfachung der befristeten Widmung: Die Regelungen zur befristeten Widmung werden gestrafft, und die Möglichkeit zur Verwendungsvereinbarung als Alternative zur befristeten Widmung entfällt.
- Vereinfachung der Grundteilungs- und Umlegungsverfahren: Die Versagungsgründe für Grundteilungen werden gestrafft, und die Frist für die Auflage des Umlegungsplans wird verkürzt.
Flexibilisierung und Entbürokratisierung
Die Novelle sieht weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung und Konfliktlösung vor:
- Zukünftig sollen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Belästigungen durch heranrückende Wohnbebauung festgelegt werden können.
- Flexiblere Regelungen für Einkaufszentren: Verkaufsflächen können künftig durch Ergänzungsangebote erweitert werden, und die Verpflichtung zur zweigeschossigen Ausführung bei Änderungen bestehender Einkaufszentren soll entfallen.
Verfahrenslotse
Es sollen nicht nur gesetzliche Rahmenbedingungen weiterentwickelt, sondern auch der Vollzug einfacher und planbarer werden. Deshalb wird geprüft, wie komplexe Vorhaben bereits vor der formellen Einreichung besser koordiniert und zentrale Fragen frühzeitig mit den betroffenen Stellen geklärt werden können. Projekte sollen gut vorbereitet in Verfahren gehen und Verfahren dadurch geordneter und effizienter ablaufen. Ziel ist die Schaffung einer Anlaufstelle für eine strukturierte Vorabklärung geplanter Vorhaben bereits vor der formalen Einreichung. Antragssteller bzw. Projektanten sollen ihre Vorhaben mit Behörden und relevanten Sachverständigen besprechen können, dazu werden unterschiedliche Fachbereiche beigezogen.
Digitalisierung als Schlüssel zur Modernisierung
Ein zentraler Bestandteil der Novelle ist die Einführung des elektronischen Flächenwidmungsplanes. Dieser soll die Raumplanung durch eine EDV-Anwendung vereinfachen und Verfahrensfehler reduzieren. „Die Digitalisierung der Flächenwidmungspläne ist ein Meilenstein für die Raumplanung in Vorarlberg. Sie ermöglicht eine einheitliche und strukturierte Abwicklung der Verfahren und erhöht die Transparenz“, erklärt Landesrat Tittler. Die Flächenwidmungspläne der Gemeinden werden schrittweise in das neue System überführt.
Ausblick und nächste Schritte
Die Arbeitsgruppe zur Novellierung des Raumplanungsgesetzes, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden, Interessenvertretungen und Fachabteilungen, hat die Inhalte der Novelle in mehreren Sitzungen erarbeitet. Der Gesetzesbegutachtungsprozess ist für Herbst 2026 geplant. „Mit der Novelle setzen wir ein klares Zeichen für eine moderne und nachhaltige Raumplanung, die den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft gleichermaßen gerecht wird“, sagt Landeshauptmann Wallner.
- Redaktion
- Thomas Mair
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