Medieninformation Donnerstag, 09.04.2026, 08:35 Mehr Kompetenzen für den Landesrechnungshof Änderungsvorschläge bis 12. Mai 2026 möglich

Bregenz (VLK) – Der Gesetzesentwurf über eine Änderung der Landesverfassung ist zur Begutachtung veröffentlicht worden. Dabei geht es um die Prüfzuständigkeit des Landesrechnungshofes. Der Gesetzestext kann bis Dienstag, 12. Mai 2026, auf www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf sowie bei den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung eingesehen werden. Jede Person kann während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abgeben.

Anlass der Novelle ist das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, in welchem eine Bestimmung der Steiermärkischen Landesverfassung aufgehoben wurde, da eine vertraglich begründete Prüfzuständigkeit des Landesrechnungshofes nicht dem Erfordernis der „Gleichartigkeit“ mit dem Rechnungshof des Bundes entspricht. Eine vergleichbare Bestimmung besteht auch in der Vorarlberger Landesverfassung. Die Prüfzuständigkeit des Landesrechnungshofes zur Gebarungskontrolle von Unternehmungen mit öffentlichen Mitteln soll nunmehr unmittelbar und abschließend gesetzlich festgelegt werden. Der Landesrechnungshof kann künftig die Verwendung dieser Mittel sowie unter gewissen Voraussetzungen die gesamte Gebarung der betreffenden Unternehmungen prüfen.

Redaktion
Lucas Rührnschopf

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