Medieninformation Donnerstag, 30.04.2026, 11:28 Mehr Flexibilität und Unterstützung beim Deutschlernen Novelle des Pflichtschulorganisationsgesetzes bringt Änderungen bei der Deutschförderung und Sommerschule

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat diese Woche grünes Licht für die Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes gegeben und die Vorlage zur weiteren Behandlung an den Landtag weitergeleitet. Mit der neuen Regelung erhalten Schulen künftig mehr Gestaltungsspielraum, um die Deutschförderung an die Bedürfnisse vor Ort anzupassen. „Wir schaffen damit die Möglichkeit, auf die unterschiedlichen Herausforderungen und Rahmenbedingungen an unseren Schulen gezielter einzugehen und die Sprachförderung noch wirksamer zu gestalten“, betont Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink.

Deutschförderung wird flexibler
Künftig können Schulen – zusätzlich zu den bestehenden Deutschförderklassen und -kursen – eigene Konzepte für die Sprachförderung entwickeln und umsetzen. So kann besser auf die jeweilige Situation an der Schule eingegangen werden, zum Beispiel auf die Zusammensetzung der Schülerschaft oder die vorhandenen Ressourcen. Voraussetzung ist, dass die Schule ein Sprachförderkonzept erstellt und mit der Bildungsdirektion abstimmt. 

Sommerschule wird verpflichtend
Angesichts der steigenden Zahl an Kindern und Jugendlichen, die die Unterrichtssprache Deutsch nicht ausreichend beherrschen, wird die Sommerschule als Instrument der Sprachförderung weiter gestärkt: Damit sie besser Deutsch lernen und dem Unterricht folgen können, wird die Teilnahme an der Sommerschule für außerordentliche Schülerinnen und Schüler der Deutschförderklassen und -kurse verpflichtend. „Durch die neuen Regelungen wollen wir verhindern, dass Kinder und Jugendliche beim Lernen zurückfallen. Wir unterstützen sie dabei, ihre Bildungsziele zu erreichen und stärken die Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler nachhaltig“, sagt Schöbi-Fink.  

Bürokratieabbau bei Schulkonten
Auch die Verwaltung der Schulen wird vereinfacht: Die Bildungsdirektion muss künftig nicht mehr jedes Jahr alle Schulkonten prüfen, sondern kann selbst entscheiden, wie viele und welche Schulen kontrolliert werden. Die Kontrolle über die richtige Verwendung der Gelder bleibt aber weiterhin bestehen.
 

Redaktion
Martina Hämmerle

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