Medieninformation Freitag, 25.09.2026, 15:00 LH Wallner und LR Gantner: „Natur schützen, Bürokratie abbauen“ Öffentliche Begutachtung zur Novelle des Naturschutzgesetzes endet heute, sämtliche Stellungnahmen werden sorgfältig geprüft

Bregenz (VLK) – Die öffentliche Begutachtung zur Novelle des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) endet heute (25. September) um 23:59 Uhr. Bislang sind rund 270 Stellungnahmen eingelangt. Diese werden nun sorgfältig geprüft und ausgewertet. Das mit der Novelle verfolgte Ziel – den Naturschutz zu gewährleisten und zugleich bürokratische Hürden abzubauen – wird konsequent weiterverfolgt, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner. „Unser Kurs ist klar: Natur schützen, Bürokratie abbauen. Wir schaffen dort Klarheit und Tempo, wo andere Rechtsmaterien bereits greifen, wo Risiken gering sind oder öffentliche Stellen selbst für Naturgefahren- und Naturschutzmaßnahmen zuständig sind“, so Wallner und Gantner.

Die Landesregierung hatte den Entwurf am 26. August 2026 in die Begutachtung geschickt. Eine Vielzahl an Stellungnahmen sind bereits zum Gesetzesentwurf eingegangen. Wallner und Gantner: „Die Stellungnahmen zeigen, wie wichtig den Menschen die Natur und ihre Entwicklung sind. Wir danken allen, die ihre Erfahrungen, Vorschläge, Zustimmungen und auch ihre konstruktive Kritik einbringen. Entscheidend ist, die einzelnen Regelungen und ihre Auswirkungen sorgfältig zu betrachten. Auf dieser Grundlage wollen wir gemeinsam zu guten Lösungen kommen“, so Wallner und Gantner.

Die Novelle soll Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung deutlich entlasten und den Naturschutz zeitgemäß, praktikabel und bürgernah gestalten. Durch zahlreiche Vereinfachungen, die Reduktion von Bewilligungspflichten, den Abbau von Doppelgleisigkeiten und die Stärkung der Eigenverantwortung sollen Verfahren beschleunigt werden. Gleichzeitig bleibt der Schutz des Naturraums gewährleistet.

„Natur schützen und Bürokratie abbauen gehören für uns zusammen. Regeln müssen dort wirksam sein, wo sie zum Schutz der Natur gebraucht werden. Gleichzeitig sollen vermeidbare Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßiger Aufwand entfallen. Daran werden wir auch die Anregungen aus der Begutachtung messen“, erklären Wallner und Gantner.

Nach der Prüfung und allfälligen Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen ist als nächster Schritt die Beratung und die Beschlussfassung im Landtag vorgesehen.

Redaktion
Martina Hämmerle

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com