Medieninformation Donnerstag, 02.04.2026, 08:05 LH Wallner: „Bürokratie abbauen – Standort stärken“ Landesregierung als Motor, Kompetenzstelle als effektives Werkzeug
Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung forciert unter dem Leitmotiv „klarer, schneller, besser“ eine umfassende Reform zur spürbaren Entlastung von BürgerInnen und Wirtschaft. Der Abbau unnötiger Bürokratie ist ein zentraler Pfeiler des Regierungsprogramms. Das heißt: Vereinfachung, Beschleunigung, weniger unnötige Komplexität und weniger Regeln. Die Landesregierung nimmt hierbei eine Rolle als aktiver Motor und Treiber dieser Entwicklung ein, um spürbare Entlastungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu realisieren. Landeshauptmann Markus Wallner: „Zu viele Regeln machen das Leben kompliziert – für Betriebe, Gemeinden, Vereine und das Gesundheitswesen. Das kostet Zeit, Kraft und oft auch Vertrauen. 2026 wird Bürokratie systematisch abgebaut. Nicht als Schlagwort, sondern als spürbare Entlastung im Alltag. Regeln müssen helfen – nicht hindern. Was keinen echten Nutzen hat, fällt weg.“ Als „Werkzeug“ im Hintergrund agiert die neu eingerichtete „Kompetenzstelle für Verwaltungsvereinfachung“, die systemische Optimierungen vorantreibt.
Die Vorarlberger Landesregierung hat den Abbau unnötiger Bürokratie und eine tiefgreifende Deregulierung als zentrale Säulen in ihrem Arbeitsprogramm verankert. Unter dem Kapitel „Mehr Freiheit, weniger Bürokratie, Senkung von Abgaben“ wird das Ziel verfolgt, Vorarlberg durch schnellere Entscheidungen und effizientere Prozesse als wettbewerbsfähigen Standort und bürgerfreundliches Land zu stärken. Dabei geht die Initiative über punktuelle Maßnahmen hinaus: Es handelt sich um eine systemische Modernisierung der Verwaltung. Landeshauptmann Markus Wallner: „Der Auftrag ist klar: Die Verwaltung soll Wirtschaft und Bevölkerung in Vorarlberg wirksam unterstützen. Deshalb sorgen wir im eigenen Zuständigkeitsbereich für effizientere Prozesse, schnellere Verfahren und raschere Entscheidungen.“ Ziel ist eine moderne und noch effizientere Verwaltung als klarer Standortvorteil.
Kompetenzstelle als Werkzeug und Unterstützung
Um die klar formulierten politischen Ziele fachlich fundiert und nachhaltig umzusetzen, wurde die Kompetenzstelle für Verwaltungsvereinfachung eingesetzt. Sie fungiert als spezialisiertes Werkzeug im Hintergrund, das die Fachbereiche bei der Identifikation, Priorisierung und Bearbeitung struktureller Hürden unterstützt. Die Stelle arbeitet eng mit den Fachabteilungen zusammen, ohne dabei Parallelstrukturen aufzubauen.
Ihr Auftrag ist die strukturelle Verwaltungsvereinfachung. Dabei liegt der Fokus auf der Identifikation systemischer Hürden und der Optimierung der Muster dahinter. Als Strukturgeber und Ermöglicher schafft die Kompetenzstelle die fachliche Basis, damit die Fachbereiche Hürden und unnötige Komplexität gemeinsam abbauen können.
Um die strategischen Vorgaben der Landesregierung operativ präzise umzusetzen, wurde ein Team zusammengestellt, das tiefgehende Insider-Kenntnisse der Verwaltung mit moderner Prozess-Expertise aus der Privatwirtschaft verbindet. Bianca Filleböck und Christian Lingenhel bringen die notwendige Erfahrung mit, um Abläufe systematisch zu durchleuchten, Learning abzuleiten und Verbesserungen anzustoßen und umzusetzen.
Ziel ist es, Behördengänge für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen einfacher und schneller zu machen – ohne unnötige Hürden. Der Einbezug von Impulsen aus zahlreichen Gesprächen mit internen und externen Systempartnern, inklusive eines Bürgerratsprozesses, soll dazu beitragen, dass das Team die realen Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft in den Mittelpunkt der systemischen Optimierung stellt.
Weitere Infos zur Anlaufstelle:https://vorarlberg.at/buerokratieabbau
So wird unnötige Bürokratie nachhaltig abgebaut
Als zentrales Prüfinstrument für neue Gesetze und Maßnahmen wurde ein spezieller „Entbürokratisierungs-Check“ etabliert. So wird jede Neuregelung auf ihre Effizienz geprüft:
Verfahrensebene: Können Bewilligungen durch Anzeigen ersetzt oder Verfahrensschritte reduziert werden?
Bürgeraufwand: Lassen sich Unterlagen, Eigenrecherche oder notwendige Gutachten reduzieren?
Verwaltungsaufwand: Können interne Schleifen gekürzt und Parallelprüfungen vermieden werden?
Systemische Wirkung: Handelt es sich um einen nachhaltigen Strukturhebel mit landesweiter Skalierbarkeit?
Die Arbeit der Kompetenzstelle zeichnet sich durch einen klaren Fokus auf strukturelle Verbesserungen aus. Das Ziel ist es, das „System Verwaltung“ nachhaltig zu optimieren. Einzelfälle können als Indikatoren dienen, um systematische Hürden aufzuspüren.
Die Kompetenzstelle analysiert Bürokratie auf vier Entstehungsebenen für zielgenaue Lösungen:
1. Organisation: Optimierung von Mehrfachzuständigkeiten und Schnittstellenverlusten
2. Regelwerk: Vereinfachung komplexer Förderungen, Reduktion von Dokumentationspflichten
3. Vollzug & Kultur: Abbau von Übervorsicht, Förderung lösungsorientierter Entscheidungskultur
4. Gesellschaft: Stärkung der Eigenverantwortung
Fahrplan für die Zukunft – große Novellen voraus
Das Land arbeitet weiter an großen Reformen, um den Bürokratieabbau auch legistisch voranzu-treiben. Beispiele für umfassende Novellen mit spürbarem Effekt für Bevölkerung und Wirtschaft:
• Raumplanungsgesetz: Die Änderungen zielen darauf ab, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, Doppelgleisigkeiten zwischen Gemeinden und Land zu beseitigen und klare Zuständigkeiten zu schaffen. Rund 50 Vorschläge wurden diskutiert, gut die Hälfte konnte bereits im ersten Termin außer Streit gestellt werden. Beispielsweise sollen Änderungen bei Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen unkomplizierter und rascher möglich sein, etwa durch eine erste Beschlussfassung durch die/den BürgermeisterIn statt durch den Gemeindevorstand. Zudem wird der räumliche Entwicklungsplan (REP) wieder als strategisches Planungsinstrument definiert, wodurch Genehmigungspflichten entfallen und Verfahren vereinfacht werden. Die Einführung eines elektronischen Flächenwidmungsplans tragen ebenfalls zur Effizienzsteigerung bei. Diese Reformen fördern die wirtschaftliche Entwicklung und erleichtern BürgerInnen und Gemeinden die Planung und Umsetzung von Projekten.
• Gesetz über Natur- und Landschaftsschutzgesetz: Es ermöglicht in seiner noch aktuellen Fassung starke einseitige Auslegungen und schützt teilweise unreflektiert einzelne Individuen ohne die negativen Auswirkungen auf andere Naturgüter zu berücksichtigen. Die vorgesehene Novellierung zielt zum einen klar auf Vereinfachungen ab, zum anderen soll wieder ein echtes Gleichgewicht zwischen ökologischen Notwendigkeiten und gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Interessen hergestellt werden. Es gilt der Grundsatz: „Weniger Bewilligungstatbestände und mehr Eigen-verantwortung. Weniger Ideologie und mehr Hausverstand.“ Das bedeutet zum Beispiel, dass zukünftig die naturschutzrechtliche Bewilligung für Gebäude in Hinblick auf Gebäudehöhe und Fläche in gewidmeten Gebieten wegfallen soll, Uferbereiche sollen weniger Bewilligungspflichten unterliegen, die Naturschutzabgabe wird geändert und neuberechnet und das Prozedere wesentlich vereinfacht. Im Hinblick auf das sich ändernde Klima werden wir in unseren Wäldern zunehmend hitze- und trockenheitsresistente Bäume brauchen. Auch hier soll es zu wesentlichen Erleichterungen und teilweisen Bewilligungsfreistellungen kommen. Bei der Jagd soll die Herstellung eines natürlichen Gleichgewichts stärker im Mittelpunkt stehen, womit insbesondere Probleme mit dem Kormoran, aber auch mit Fischotter, Gänsesäger, Pfeifenten und Rabenkrähen aktiv angegangen werden können.
• Baurecht und Bautechnikverordnung: Die Reformen umfassen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, was zu einer verbesserten Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Bauwesen führt. Durch die Erweiterung des Katalogs freier Bauvorhaben und die Prüfung eines „Gebäudetyps V“ werden Verfahren vereinfacht und die Planung sowie Durchführung von Bauprojekten erleichtert. Diese Maßnahmen fördern die Bauwirtschaft und tragen zur Erreichung der Klimaziele bei, gleichzeitig werden bürokratischen Hürden für BürgerInnen und Unternehmen reduziert.
Aktuelle konkrete Beispiele zum Bürokratieabbau
Dass der konsequente Abbau unnötiger Bürokratie der Landesregierung stark im Fokus steht und bereits messbare Vorteile für den Standort schafft, belegen die folgenden Beispiele:
1. Freistellungsverordnung (Wärmepumpen): Mit dem Gesetz über allgemeine Bestimmungen zu Vorhaben der Energiewende (AEG) hat Vorarlberg die Voraussetzungen zur Förderung der Nutzung von erneuerbarer Energie geschaffen, welche in den landesrechtlichen Gesetzen (z.B. Baugesetz u. Naturschutzgesetz) umgesetzt werden. Auch sollen bestimmte erneuerbare Quellen wie Wärmepumpen von der Genehmigung freigestellt werden. Das heißt Reduktion des Bürokratieaufwands und niederschwelliger Zugang zu erneuerbaren Energiequellen.
2. Betriebsanlagengenehmigungen: Das Monitoring der Bearbeitungszeiten dokumentiert, dass Vorarlberg in der Effizienz Maßstäbe setzt. Im jüngsten Beobachtungszeitraum wurden über 70 Prozent aller Betriebsanlagengenehmigungen innerhalb von nur 12 Wochen abgeschlossen. Ein Erfolgsfaktor ist hierbei die sog. Verfahrenskonzentration, bei der Genehmigungen nach Gewerbe-, Wasser- oder Naturschutzrecht in einer einzigen Verhandlung durch die BHs gebündelt werden. Für Unternehmen und BürgerInnen bedeutet dies weniger bürokratischer Aufwand und Planungssicherheit durch verlässliche, kurze Bearbeitungszeiten.
3. GISA-Express: Mit diesem europäischen Pionierprojekt unter Beteiligung des Landes wird die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen komplett digitalisiert. Verfahren wie Anmeldungen oder Standortverlegungen erfolgen nun durch unmittelbare elektronische Eintragung ohne Wartezeit auf manuelle Behördenprüfung. UnternehmerInnen erhalten die Berechtigung in vielen Fällen sofort nach der Online-Anmeldung, was den Start in die Selbstständigkeit stark beschleunigt. Voraussetzung für diese „Express-Erledigung“ ist lediglich eine digitale Authentifizierung und eine automatisierte Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.
4. Zentralisierung von Spezialverfahren: Um Parallelstrukturen abzubauen und Fachkompetenz zu bündeln, wurden spezifische Verwaltungsverfahren einzelnen BHs sprengelübergreifend übertragen. Dies betrifft beispielsweise die Generalsanierung der 220-kV-Leitung Bürs-Hohenweiler. Die Neuregelung schafft klare Zuständigkeiten, reduziert den internen Abstimmungsaufwand und ermöglicht eine effizientere Verfahrensführung. Dadurch werden Ressourcen innerhalb der Verwaltung geschont und die Qualität sowie Geschwindigkeit behördlicher Entscheidungen für die Betroffenen gesichert.
Diverse weitere Maßnahmen befinden sich derzeit in Umsetzung oder wurden kürzlich verabschiedet. Dazu gehört eine Novelle des Campingplatzgesetzes, die konsequent auf Deregulierung und größeren unternehmerischen Spielraum abzielt, die Digitalisierung des Grundverkehrs, wo bereits mehr als 70 Prozent aller Verfahren rein digital abgewickelt werden, oder auch der Sozialcampus V. Dieses Tool stellt aktuelle Informationen zu Beratungsangeboten, finanziellen Hilfen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie weiteren sozialen Diensten bereit. Sie dient dabei nicht nur Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch Gemeinden und dem Bürgerservice als Beratungs- und Orientierungstool.
- Redaktion
- Mathias Bertsch
Pressebilder
-
LH Wallner: „Bürokratie abbauen – Standort stärken“
Download (JPG / 7,5 MB)
© Land Vorarlberg