Medieninformation Mittwoch, 25.03.2026, 15:49 Gezielter Einsatz der Landesförderung für Kindergartenpersonal LR Schöbi-Fink: „Keine Kürzungen, sondern maßvolle Steuerung“
Bregenz (VLK) – Die Landesregierung setzt weiterhin auf eine hohe Betreuungsqualität in den Kindergärten: Trotz leicht sinkender Kinderzahlen und Anwesenheitsstunden behält das Land die Förderungen für das bereits eingestellte Personal der Rechtsträger bei. Neueinstellungen bzw. Stellenprozenterhöhungen des bestehenden Personals werden jedoch nicht mehr gefördert, wenn der Rechtsträger bereits jetzt einen überproportionalen Personleinsatz aufweist. Medienberichte, wonach das Land bei den Kindergärten und Kindern kürze, greifen zu kurz, betont die Landesregierung. „Wir setzen auf eine verantwortungsvolle Steuerung der Mittel, damit die hohe Qualität der Kinderbetreuung auch in Zukunft gesichert bleibt“, betont Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink. Die Bedürfnisse von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf werden selbstverständlich weiterhin besonders berücksichtigt, ebenso wie Krankenvertretungen.
Die vorläufigen Zahlen der jährlichen Statistikerhebung zeigen, dass die Kinderanzahl in den Kindergärten im Vergleich zum Vorjahr um 55 Kinder und die wöchentlichen Anwesenheitsstunden der Kinder um insgesamt rund 2.100 Stunden gesunken sind. Gleichzeitig ist der Personaleinsatz in den Kindergärten – gesamthaft betrachtet – um rund 2.100 Stunden pro Woche gestiegen, was mehr als 50 Vollzeitäquivalenten entspricht. Das ermöglicht einen Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1:5 – ein Wert, der im Bundesländervergleich und aus pädagogischer Sicht als sehr gut gilt. Die durchschnittliche Gruppengröße liegt aktuell bei 16,8 Kindern und damit deutlich unter der maximalen Gruppengröße von 23 Kindern (ausgenommen Inklusionsgruppen).
Steuerung notwendig – Qualität bleibt gesichert
Angesichts sinkender Geburtenraten und der Tatsache, dass das Land – inklusive Bedarfszuweisungsmittel – zwischen 60 und 90 Prozent der Betreuungspersonalkosten trägt, ist eine maßvolle Steuerung der Fördermittel erforderlich. In den vergangenen Tagen wurden inzwischen 20 Städte und Gemeinden, die einen überproportionalen Personaleinsatz aufweisen, darüber informiert, dass zusätzliches Personal nicht mehr gefördert werden kann. Dabei wird jede Situation sorgfältig und differenziert geprüft. Die Einstellung weiteren Personals steht den Gemeinden selbstverständlich offen, eine Landesförderung dafür erfolgt jedoch nicht.
Wichtig sei ein Personaleinsatz mit Augenmaß, erklärt Schöbi-Fink. In einem der Kindergärten, die von der Maßnahme betroffen sind, werden beispielsweise aktuell 34 Kinder in drei Gruppen gebildet und betreut. Die Gruppengröße beträgt zwischen zehn und zwölf Kinder. Die Kinder sind insgesamt 905 Stunden pro Woche anwesend. Für die Bildung und Betreuung dieser Kinder sind sieben Personen insgesamt 179 Stunden in der Woche tätig. Das ergibt einen Betreuungsschlüssel von 1:5. Unter Beachtung der Vorbereitungszeit ergibt sich ein Personalschlüssel von 1:7. Bei einer Aufteilung der Kinder auf zwei Gruppen wären weiterhin sehr gute Rahmenbedingungen für eine qualitätsvolle Bildung und Betreuung der drei- bis fünfjährigen Kinder gegeben. Für diesen Kindergarten sind somit aktuell keine Personalneueinstellungen förderbar.
Ein anderes konkretes Beispiel ist eine Gemeinde mit vier Kindergärten (zehn Gruppen), in denen 173 Kinder gebildet und betreut werden. Dort werden vom Rechtsträger aktuell fast 28 Vollzeitstellen für die Bildung und Betreuung eingesetzt. Laut Situationsanalyse werden nur rund 23 Vollzeitstellen benötigt, unter Beachtung von Kranken- und Urlaubsvertretungen wären es 25,3 Vollzeitstellen. Somit überschreitet das derzeitige Personal den errechneten Bedarf um fast drei Vollzeitstellen.
Inklusion und Vertretungen werden weiterhin gefördert
Landesrätin Schöbi-Fink betont, dass bei der Erhebung des förderbaren Personaleinsatzes die Bedürfnisse von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf (Inklusion) selbstverständlich berücksichtigt werden. Auch der Einsatz von Personal für Krankenvertretungen ist weiterhin förderfähig.
„Wir stellen sicher, dass die vorhandenen Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Ziel ist es, die Kinderbetreuung in Vorarlberg nachhaltig auf hohem Niveau zu halten und den Bedürfnissen aller Kinder bestmöglich gerecht zu werden“, stellt die Bildungslandesrätin klar. Der Prüfprozess ist noch nicht abgeschlossen; die Zahl der betroffenen Gemeinden kann sich daher noch verändern.
- Redaktion
- Martina Hämmerle