Medieninformation Freitag, 10.10.2025, 15:21 Gewidmete Medizinstudienplätze und neue kostenlose Impfungen im Fokus Bundes-Zielsteuerungskommission greift Anliegen Vorarlbergs auf

Bregenz (VLK) – Bei der heutigen (10. Oktober) Sitzung der Bundes-Zielsteuerungskommission wurde ein zentrales Anliegen des Landes Vorarlberg behandelt: Die Überarbeitung des Systems der gewidmeten Medizinstudienplätze. Landesrätin Martina Rüscher hatte dazu bereits eine praxistaugliche und transparente Lösung eingefordert. „Aus unserer Sicht muss das System der gewidmeten Studienplätze grundlegend angepasst werden. Es braucht klare und transparente Regelungen sowie ein Vergabeverfahren, das den tatsächlichen Versorgungsbedarf in den Bundesländern abbildet“, betonte Rüscher. Außerdem wurde eine Erweiterung des öffentlichen kostenlosen Impfprogramms gegen Gürtelrose und Pneumokokken bekannt gegeben.

Ein weiterer Termin zur Konkretisierung der nächsten Schritte hinsichtlich der gewidmeten Medizinstudienplätze wurde bereits avisiert, wie Rüscher bestätigte. Ziel ist es, eine verbesserte und bedarfsgerechte Lösung für die Vergabe der Medizinstudienplätze zu erarbeiten. Das Land Vorarlberg setzt sich seit Längerem für eine praxisgerechte Anpassung des Systems der gewidmeten Medizin-Studienplätze ein. Landesrätin Rüscher wies darauf hin, dass die bestehenden Vergabekriterien – etwa die Mindestleistung von mindestens 75 Prozent der angetretenen BewerberInnen beim MedAT – häufig einer Besetzung entgegenstehen. So konnte zuletzt zum zweiten Mal in Folge keiner der drei für Vorarlberg reservierten Plätze an der Medizinischen Universität Innsbruck vergeben werden.

Kostenlose Impfung gegen Gürtelrose und Pneumokokken ab November
Im Rahmen der heutigen Sitzung wurde auch eine Erweiterung des öffentlichen Impfprogramms fixiert: „Ab November 2025 können sich Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr sowie Menschen unter 60 Jahren mit bestimmten medizinischen Indikationen kostenlos gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) und Pneumokokken impfen lassen“, informierte Landesrätin Rüscher. Die Impfungen sind in Ordinationen sowie in der Impfordination des Landes (www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft) verfügbar.

Voraussetzung für den kostenlosen Anspruch ist eine aufrechte Krankenversicherung oder ein Wohnsitz in Österreich. Für Personen unter 60 Jahren mit Vorerkrankungen ist ein entsprechender Nachweis (z. B. Befund, Arztbrief, Rezept) erforderlich. Die Beurteilung erfolgt durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt gemäß dem „Impfplan Österreich“.
 

Redaktion
Monika Bertsch

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