Medieninformation Mittwoch, 13.05.2026, 10:00 Gesetzesentwurf des Landes in Begutachtung Öffentliche Einsichtnahme bis 10. Juni möglich

Bregenz (VLK) – Ein Gesetzesentwurf über begleitende Regelungen zur EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung und zur EU-Netto-Null-Technologie-Verordnung – Sammelnovelle ist zur Begutachtung veröffentlicht worden. Der Gesetzestext kann bis Mittwoch, 10. Juni 2026, auf www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf sowie bei den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung eingesehen werden. Jede Person kann während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abgeben.

Mit der vorliegenden Sammelnovelle sollen die erforderlichen Begleitregelungen zu zwei EU-Verordnungen (EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung, EU-Netto-Null-Technologie-Verordnung) im Allgemeinen-Energiewende-Gesetz, im Baugesetz und im Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung erlassen werden.

Die genannten EU-Verordnungen verfolgen das Ziel, Genehmigungsverfahren für bestimmte Telekommunikationsinfrastrukturen (sog. „Gigabit-Netze“) sowie für gewerbliche Anlagen zur Herstellung bestimmter Produkte, die für die Energiewende benötigt werden (sog. „Netto-Null-Technologien“), zu beschleunigen.

Die zu erlassenden Begleitregelungen betreffen insbesondere die Benennung einer zentralen Kontaktstelle sowie Sonderbestimmungen zu Vollständigkeitsprüfung, Interessensvorrängen, verkürzten Entscheidungsfristen und Bewilligungsfiktionen.

Redaktion
Gerhard Wirth

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