Medieninformation Mittwoch, 18.03.2026, 08:30 Gesetz zur Pflichtschulorganisation in der Begutachtung Öffentliche Einsichtnahme bis 13. April möglich

Bregenz (VLK) – Der Entwurf über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes ist zur Begutachtung veröffentlicht worden. Der Gesetzestext kann bis Montag, 13. April 2026, auf www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf sowie bei den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung eingesehen werden. Jede Person kann während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abgeben.

Mit der geplanten Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes werden grundsatzgesetzliche Vorgaben des Bundes im Landesrecht umgesetzt. Ziel ist es, die schulautonome Deutschförderung und die verpflichtende Sommerschule für außerordentliche Schülerinnen und Schüler der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse zu regeln. Im Rahmen der schulautonomen Deutschförderung erhalten Schulen künftig mehr Flexibilität, um die Deutschförderung an die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort anzupassen. Um den kontinuierlichen Erwerb der deutschen Sprache zu fördern, wird außerdem die Teilnahme an der Sommerschule für außerordentliche Schülerinnen und Schüler der Deutschförderklassen und -kurse verpflichtend. Darüber hinaus soll der Verwaltungsaufwand in Zusammenhang mit der Schulaufsicht reduziert werden.

Redaktion
Martina Hämmerle

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