Medieninformation Freitag, 02.10.2026, 11:30 Gemeinsam für eine starke Verkehrsinfrastruktur Umfangreiches Forderungspaket der Länder: faire Strafgeldwidmung, bessere Abstimmung bei ÖBB-Wartungsfenstern, klare Weichenstellung bei Verkehrsdiensteverträgen, Status zur S18

Heute (Freitag) haben die Verkehrsreferentinnen und Verkehrsreferenten der Bundesländer in Bregenz getagt und ein umfangreiches, gemeinsames Forderungspaket an den Bund verabschiedet. Im Mittelpunkt stehen eine zeitgemäße Strafgeldwidmung auf den von den Ländern übernommenen ehemaligen Bundesstraßen, die bessere Abstimmung von geplanten Wartungsfenstern der ÖBB-Infrastruktur, die zügige Vorbereitung der nächsten Verkehrsdiensteverträge (VDV) im Schienenregionalverkehr sowie ein Sachstandsbericht zu den ASFINAG-Projekten, insbesondere zur S18 in Vorarlberg, informieren Landesstatthalter Christof Bitschi und Landesrat Marco Tittler. Insgesamt wurden an die 40 Beschlüsse in den Themenbereichen Öffentlicher Verkehr, Straßenverkehr, Bahninfrastruktur, Radverkehr und Verkehrsrecht gefasst.

„Die Länder ziehen an einem Strang. Wir wollen faire Regeln, verlässliche Prozesse und einen öffentlichen Verkehr, der für Pendlerinnen und Pendler wie für Unternehmen gleichermaßen planbar bleibt“, betonen Landesstatthalter Bitschi und Landesrat Tittler: „Dazu braucht es klare Entscheidungen des Bundes und eine enge Abstimmung mit den Ländern.“

Strafgeldwidmung auf Landesstraßen

Die Konferenz bekräftigt die wiederholt an die Bundesregierung gerichtete Forderung, dass Strafgelder bei Verkehrsdelikten auf Landesstraßen B – wie bei Landesstraßen L – in gebührendem Anteil den Straßenerhaltern zufließen. Die bisher geltenden Sonderbestimmungen für Landesstraßen B (ehemals Bundesstraßen) sollen entfallen, damit den Ländern als nunmehrige Straßenerhalter ein gebührender Anteil dieser Mittel unmittelbar und nachvollziehbar zukommt. Zusätzlich soll ein Anteil des Strafgeldes zugunsten jener Gebietskörperschaft abgezogen werden, die den Aufwand für das Strafverfahren trägt. „Es geht um Fairness und Nachvollziehbarkeit: Wer den Erhaltungsaufwand trägt, muss aus Strafgeldern auch einen angemessenen Anteil erhalten“, unterstreicht Bitschi.

Der burgenländische Verkehrslandesrat Heinrich Dorner bekräftigte die Forderung der Landesverkehrsreferenten nach einer bundeseinheitlichen Lösung für den Wegfall der ÖBB-Vorteilscards Senior als Voraussetzung einer Ermäßigung für Seniorinnen und Senioren. „Den Verkehrsverbünden soll es ermöglicht werden, ausschließlich das Erreichen des Alters von 65 Jahren und nicht zusätzlich den Besitz einer ÖBB-Vorteilscards Senior für die Gewährung des SeniorInnentarifs als Grundlage heranzuziehen. Diese unbürokratische Lösung muss rasch im Sinne der älteren Menschen, die mit Öffis unterwegs sind, umgesetzt werden“, betonte der Landesrat. Zudem erneuerte Dorner auch das Ansinnen der Landesverkehrsreferenten, dass es in Hinkunft für länderorganisierte bedarfsgesteuerte Verkehre (Mikro-ÖV) eine Bundes-Kofinanzierung geben soll. Das Burgenland nehme hier mit einem flächendeckenden Angebot von Anrufsammeltaxis, für die die Tarife des Verkehrsverbund Ostregion gelten und auch das regionale Klimaticket genutzt werden kann, eine Vorreiterrolle ein.

Wartungs-/Instandhaltungsfenster der ÖBB-Infrastruktur

Auch die neue Vorgehensweise der ÖBB-Infrastruktur AG mit der Einführung von fixen Instandhaltungsfenstern auf eingleisigen Regionalbahnstrecken und der geplanten, sogenannten „Flexi-Containern“, also fixen Fahrzeitzuschlägen auf allen Strecken in den Abend- und Nachtstunden, sorgen für einhellige Kritik bei allen Ländern. Die Länder verweisen auf zusätzliche Aufwände sowie negative Auswirkungen auf die Fahrgäste, insbesondere auch Schüler- und Pendlerverkehre, Taktfahrpläne und Anschlüsse in den Abend- und Nachtstunden und fordern eine Überprüfung der Notwendigkeit eingeführter Instandhaltungsfenster und geplanter Flexi-Container. Gefordert werden Maßnahmen zur Schadensvermeidung für Fahrgäste sowie die Priorisierung der Bündelung von Instandhaltung mit ohnehin geplanten Sperren – insbesondere in Ferienzeiten. Eine verfrühte Einführung von Flexi-Containern soll unterbleiben, bis eine mit den Ländern durchgeführte gemeinsame, transparente Folgenabschätzung vorliegt. Hauptverkehrszeiten für Pendlerinnen und Pendler sowie Schülerinnen und Schüler sollen möglichst verschont bleiben; relevante Taktknoten sollen aufrechterhalten werden, fordern die Länder. Ebenfalls befürchten die Länder zusätzliche Kosten durch Koordinierung von Regionalbusverkehren, verlängerte Betriebs- und Dienstzeiten durch diese Instandhaltungsfenster, welche sich zulasten der Länder gehen dürfen.

„Planbarkeit ist zentral. Instandhaltung ja – aber mit Augenmaß, damit Taktknoten halten und Fahrgäste nicht die Leidtragenden sind“, sagt Bitschi.

Stärkung des Schienengüterverkehrs

Die Stärkung des Schienengüterverkehrs ist eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Verkehrswende sowie für das Erreichen der europäischen Klimaziele. Die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ist auch Voraussetzung für die Entlastung der Bevölkerung entlang hochbelasteter Verkehrsachsen, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes sowie die Stärkung resilienter Liefer- und Versorgungsketten.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass der in der Vergangenheit eingeschlagene Weg Wirkung entfaltet: Laut Angaben der Rail Cargo wurden im Jahr 2025 auf Österreichs Schienennetz insgesamt 96,2 Millionen Tonnen Güter transportiert. Damit konnte der Schienengüterverkehr in Österreich im Vergleich zum Vorjahr leicht zulegen.

Die Verkehrsreferentinnen und -referenten der Länder erneuern ihren Appell an das zuständige Ministerium, langfristige, attraktive und unbürokratische Förderprogramme entsprechend Regierungsprogramm der Bundesregierung zur Steigerung des Schienengüterverkehrs österreichweit umzusetzen und die erforderlichen Finanzmittel mindestens in Höhe der Vorjahre zur Verfügung zu stellen. „Ein besonderes Augenmerk muss auf Terminals für den Kombinierten Verkehr und regionale Verladeterminals sowie den Erhalt der Anschlussgleise, auf Einzelwagenverkehre, den Kauf von Transportequipment (insbesondere für auf Volumen ausgelegte Ladeeinheiten) und langfristige Absicherung der Anschlussbahnen gelegt werden“, betont Landesrat Tittler. Sämtliche im aktuellen ÖBB-Rahmenplan vorgesehenen Ausbauten sollen ohne Verzögerungen durchgeführt werden.
 

Verkehrsdiensteverträge (VDV) im Schienenregionalverkehr

Die Länder erneuern ihre Beschlüsse der Jahre 2022–2025 und fordern den Bund auf, die Vorbereitungen für die nächsten VDV-Perioden zu intensivieren. Insbesondere ist aus Sicht der Länder die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit den Ländern im Herbst 2026 zur Erarbeitung einheitlicher Musterverträge in einem professionell begleiteten, transparenten Prozess erforderlich. Daneben sind Verwaltungsvereinfachungen in der Abwicklung der Verträge zu prüfen und künftigen Beschaffung im Schienenpersonenverkehr zu professionalisieren.

Ebenfalls muss aus Sicht der Länder durch den Bund auch weiterhin ein attraktiver, Fernverkehr sichergestellt werden, auch in Randzeiten und ländlichen Regionen, inklusive Tarifintegration aller ÖV-Angebote.

„Für die künftigen Vergaben von Verkehrsdienstleistungen besteht dringender Handlungsbedarf seitens des Bundes– eine rechtzeitige und abgestimmte Vorgehensweise ist wesentlich, um Verzögerungen bei Vergabevorgängen, zusätzliche Kosten für die öffentliche Hand und rechtliche Risiken für ein gutes Angebot im Schienenregionalverkehr zu vermeiden.“, sagt Landesstatthalter Bitschi.


Forderungen der Länder für einige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) wird ersucht, im Zuge der nächsten Novelle zur StVO, dem Gesetzgeber entsprechende Änderungen vorzuschlagen, dass Verkehrszeichen, mit denen das Ende einer Beschränkung kundgemacht wird, auch auf der linken Fahrbahnseite auf der Rückseite eines für die Gegenrichtung geltenden Verkehrszeichens angebracht werden können. Bei Kreuzungen mit Wartepflicht sollen künftig Verkehrsmaßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote, ohne Kundmachung durch Verkehrszeichen enden.

Darüber hinaus soll eine Arbeitsgruppe mit Ländervertretern und Vertretern des Bundes eingerichtet werden, um weitere Vereinfachungen zu erarbeiten, die von verstärkter Verwendung von Bodenmarkierungen und Piktogrammen als Kundmachungsoption (vgl. gelbe Linie), der teilweisen Abkehr von portalartigen Kundmachungen auf beiden Straßenseiten (z.B. im Fall von Einbahnen) sowie der Möglichkeit zur Platzierung der Verkehrszeichen in der Parkspur anstelle des Gehsteigs reichen.

Automationsunterstützte Überwachung der zulässigen Gesamtgewichte mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen

Die LandesverkehrsreferentInnenkonferenz bekräftigt die Beschlüsse aus den Jahren 2024 und 2025 zur Einführung einer automatisierten Überwachung von Verkehrsbeschränkungen. Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) wird erneut ersucht, eine punktuelle automationsunterstützte Überwachung von Fahrverboten zu ermöglichen, die insbesondere auch die Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes, der Achslasten und Abmessungen umfasst, ebenso die Überwachung des KFZ-Fahrverbots auf Geh-, Rad- sowie Geh- und Radwegen. „Technisch ist es bereits möglich, nur jene Fahrzeuge bildlich zu erfassen und deren Kennzeichen zu erkennen, bei denen eine Überschreitung des verordneten zulässigen Gesamtgewichts festgestellt wird. Nun braucht es die notwendige rechtliche Voraussetzung“, erklärt Landesrat Tittler.

Erweiterung der Lenk- und Ruhezeitenregelungen für den Winterdienst

Der akute Fahrermangel im Winterdienst stellt insbesondere private Unternehmen, die von Straßenerhaltern mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt werden, zunehmend vor praktische Schwierigkeiten. Verschärft wird die Situation dadurch, dass für deren Lenkerinnen und Lenker die allgemeinen Lenk- und Ruhezeitenregelungen grundsätzlich zur Anwendung kommen, während bestimmte Fahrzeuge der Straßenbauämter der Gebietskörperschaften, die von Landes- oder Gemeindebediensteten gelenkt werden, freigestellt sind. Die Landesverkehrsreferentinnen- und Landesverkehrsreferentenkonferenz ersucht das zuständige Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), die bestehenden Sonderregelungen für den Winterdienst durch private Unternehmen zu erweitern und eine unionsrechts- und arbeitnehmerschutzkonforme Ausnahme auch hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten zu prüfen. Die erforderlichen Anpassungen sollen unter Einbeziehung der Bundesländer und Interessenvertretungen ausgearbeitet werden.

ASFINAG-Projekte – Status zur S18 in Vorarlberg

Die Konferenz hat das BMIMI um einen schriftlichen Bericht zu Planungs- und Verfahrensstand, Umsetzungsschritten und Zeitplan zentraler Projekte (u.a. S1, S8, S34, A5-Lückenschluss, S36, S18) ersucht. Für die Bodensee-Schnellstraße S18 (Knoten Dornbirn West/A14 – Staatsgrenze Höchst) gilt: Die Prüfung des Vorprojekts durch das BMIMI wurde im Juli 2026 erfolgreich abgeschlossen. Die ASFINAG arbeitet an der straßenbaulichen Detailplanung; die Einreichung zum UVP-Verfahren ist aus heutiger Sicht für 2028 vorgesehen. „Die S18 ist ein Schlüsselprojekt für den Wirtschafts- und Lebensraum Vorarlberg. Umso wichtiger ist es, dass die weiteren Schritte schnellstmöglich umgesetzt werden “, betonen Bitschi und Tittler.

Ausblick

Die Länder bekräftigen ihre Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit dem Bund. Ziel ist ein modernes, sicheres und leistungsfähiges Verkehrssystem, das regionalen Bedürfnissen gerecht wird und bundesweit verlässlich funktioniert. Entscheidungen zu Strafgeldwidmung, ÖBB-Instandhaltung, VDV und den ASFINAG-Projekten sind zentrale Weichenstellungen für die kommenden Jahre.

Redaktion
Thomas Mair

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