Medieninformation Dienstag, 21.10.2025, 11:30 Entlastung für Gemeinden beim Heizkostenzuschuss Land streckt über zwei Millionen Euro als Akontozahlung vor

Bregenz (VLK) – Damit auch im kommenden Winter der Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg in bewährter Weise über die Gemeinden abgewickelt werden kann, leistet das Land eine Vorauszahlung von 2,15 Millionen Euro. Das entspricht ca. 80 Prozent der für diese Förderperiode prognostizierten Ausgaben. Landeshauptmann Markus Wallner, Landesrätin Martina Rüscher und Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm haben sich auf dieses Vorgehen verständigt, das einmal mehr die starke Partnerschaft zwischen Land und Gemeinden bei der Finanzierung wichtiger Leistungen der öffentlichen Hand unterstreicht.

Der Heizkostenzuschuss ist ein Zuschuss des Landes für Personen bzw. Haushalte mit einem geringen Einkommen. Der einmalige Zuschuss für die Heizperiode 2025/26 beträgt – je nach Haushaltsgröße und -einkommen – bis zu 250 Euro pro Haushalt und kann noch bis 13. Februar 2026 beantragt werden. Die Vorauszahlung des Landes hilft den Gemeinden bei der Abwicklung des Heizkostenzuschusses. So können die Gemeinden den Zuschuss direkt an die Antragsteller überweisen, ohne dass deswegen ihre Liquidität leidet. „Ziel ist es, dass die Unterstützung auf kurzem Wege rasch bei den Menschen ankommt, die sie dringend brauchen. Das stellen wir mit der Vereinbarung sicher“, sagt Landeshauptmann Wallner. Die über die Vorausleistung des Landes hinausgehenden Ausgaben der Gemeinden werden ihnen wieder zum Ende der Heizperiode nach einer Gesamtabrechnung abgegolten. „Die Abwicklung über die Gemeinden hat sich seit Jahren bewährt. Mit der Vorauszahlung durch das Land stärken wir diese Partnerschaft und sorgen dafür, dass Hilfe unbürokratisch und zuverlässig bei den Menschen ankommt“, so Landesrätin Rüscher.   

Auch Gemeindeverbandspräsident Gohm begrüßt die Vereinbarung: „Die Akontozahlung hilft den Gemeinden, trotz angespannter finanzieller Verhältnisse alles rasch und unkompliziert abwickeln zu können. Wir haben damit eine gute Lösung im Sinne der Gemeinden und der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger gefunden.“

Jene Personen, die während der Aktionsperiode Leistungen aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf beziehen, erhalten von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen reduzierten Zuschuss in Höhe von einmalig 180 Euro.

Redaktion
Gerhard Wirth

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