Medieninformation Freitag, 03.04.2026, 10:36 Bürokratieabbau für die Wirtschaft: GISA-Express vereinfacht Gewerbeverfahren LH Wallner und LR Tittler: Digitale Lösung für bessere Zugänglichkeit und prompte Abwicklung

Bregenz (VLK) – Wie Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler mitteilen, können bestimmte Gewerbeverfahren nun schnell, unkompliziert und unbürokratisch von überall aus durchgeführt werden. „GISA-Express heißt das neue digitale Schnellverfahren, mit dem wir Gewerbeanmeldungen ins digitale Zeitalter bringen“, so die beiden. GISA-Express ist eine Kooperation der Länder mit dem Bund und stellt ein europäisches Pionierprojekt im Bereich der Gewerbeverwaltung dar. Wallner sieht darin einen „wichtigen Schritt zum Abbau unnötiger Bürokratie für unsere Wirtschaft“.

„Express” bedeutet, dass viele Gewerbeverfahren zukünftig durch unmittelbare elektronische Eintragung in das „Gewerbeinformationssystem Austria” (GISA) erledigt werden können. Dazu zählen beispielsweise Gewerbeanmeldungen für natürliche Personen ohne Bestellung einer gewerberechtlichen Geschäftsführung, die Verlegung des Standorts eines Gewerbes oder die Beendigung einer Tätigkeit als gewerberechtliche Geschäftsführung. In diesen Fällen sind keine manuelle Prüfung und Erledigung durch die Behörde mehr erforderlich, sondern das Recht wird unmittelbar und öffentlich nachweisbar im GISA freigegeben. Die gewerbetreibende Person erhält dann sofort eine Mitteilung von GISA, dass das Recht freigegeben wurde.

Um eine GISA-Express-Erledigung nutzen zu können, muss sich die gewerbetreibende Person mit der elektronischen Identität authentifizieren. Außerdem müssen die Voraussetzungen für die Gewerbeerteilung vorliegen und automationsunterstützt geprüft werden können. Praktischerweise ist GISA-Express gleich in die bestehenden Online-GISA-Assistenten integriert. Es muss kein eigenes „Express-Verfahren“ gewählt werden, sondern lediglich ein normales GISA-Verfahren. Bei Eignung wird dieses automatisch im Express-Modus erledigt.

Von der Anwendung ausgenommen sind jedoch besonders sicherheitsrelevante Gewerbe wie beispielsweise Baumeister, Waffengewerbe, Elektrotechnik- und Pyrotechnikunternehmen.

Mehr Infos:
https://www.bmwet.gv.at/Themen/Unternehmen/GISA_Gewerbeinformationssystem/GISA-Express.html

Redaktion
Mathias Bertsch

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