Medieninformation Dienstag, 21.04.2026, 13:00 Bürokratieabbau: Verordnung zum Sanierungsgebiet Luft in Dornbirn wird aufgehoben Erfolgreiche Luftreinhaltemaßnahmen ermöglichen Aufhebung – hoher Standard beim Schutz der Luftqualität bleibt erhalten

Bregenz/Dornbirn (VLK) – Mit der Aufhebung der Verordnung über das Sanierungsgebiet Luft in Dornbirn setzt die Vorarlberger Landesregierung einen weiteren Schritt in Richtung Bürokratieabbau. Die seit 2005 geltenden Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) werden mit 1. Juni 2026 außer Kraft gesetzt. Grundlage dafür sind die seit Jahren stabil eingehaltenen Feinstaub-Grenzwerte (PM10) und die Einschätzung der ExpertInnen, dass auch künftig – selbst unter den ab 2030 geltenden strengeren EU-Grenzwerten – keine Überschreitungen zu erwarten sind.

„Der Bürokratieabbau ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Dazu gehört auch, Regelungen abzuschaffen, wenn sie ihren Nutzen erfüllt haben“, betont Landeshauptmann Markus Wallner. „Die Maßnahmen haben ihren Zweck erfüllt und Wirkung gezeigt. Die Luftqualität hat sich über die Jahre nachhaltig verbessert, und aus fachlicher Sicht sind auch künftig keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten“, ergänzt Landesrat Christian Gantner.

Hintergrund der damaligen Verordnung

Der in der Verordnung festgelegte Maßnahmenkatalog wurde 2005 erlassen, nachdem im Dornbirner Stadtgebiet Überschreitungen des Feinstaub-Grenzwertes (PM10) verzeichnet wurden. Seit damals wurden zahlreiche Schritte zur Reduktion von Feinstaub- und Stickoxidemissionen umgesetzt, unter anderem im Rahmen des „30+1-Punkte-Programms zur Emissionsminderung“ sowie des Luftqualitätsplans Vorarlberg. Zudem gelten in den betroffenen Bereichen inzwischen vielfach Geschwindigkeitsbeschränkungen von 50 km/h oder niedriger. Die aktuellen Messdaten des Vorarlberger Luftgütemessnetzes zeigen inzwischen eine deutliche und dauerhafte Unterschreitung der Grenzwerte.

Redaktion
Monika Bertsch

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