Medieninformation Donnerstag, 30.04.2026, 14:15 „Große Unterstützungsbereitschaft für Pflegekind mit Behinderung“ Breites Echo auf privaten Aufruf – LR Rüscher und LR Schöbi-Fink informieren über Pflegeelternschaft und weitere Hilfsangebote

Bregenz (VLK) – Ein privater Hinweis von Landesrätin Martina Rüscher in den sozialen Medien zur Suche nach Pflegeeltern für ein Kind mit Behinderung führte zu breitem Echo. Gemeinsam mit der für die Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Landesrätin Barbara Schöbi-Fink dankten sie heute (30. April) für die große Unterstützungsbereitschaft – Vorarlberg habe einmal mehr ein starkes Zeichen der Solidarität gesetzt. Es haben sich mehrere interessierte Familien gemeldet, ein weiteres Teilen der betreffenden Postings ist deshalb nicht notwendig. Rüscher und Schöbi-Fink betonten: „Für Eltern und Kinder in schwierigen Situationen gibt es verschiedene Angebote und Anlaufstellen.“ Sie nannten konkret die Unterbringung in einer Pflegefamilie, aber auch die anonyme Geburt und die Babyklappe.

Landesrätin Rüscher bestätigt, dass die weitere Vermittlung für das betroffene Kind geordnet über die zuständigen Stellen laufe. Zum Schutz des Kindeswohls und der Privatsphäre werden keine Details veröffentlicht. Zudem wird um Zurückhaltung gebeten, um die vertiefte Abklärung mit den Familien abwickeln zu können. Für alle Kinder und Eltern in schwierigen Situationen verwiesen Rüscher und Schöbi-Fink auf die bestehenden Angebote des Landes.

Pflegekinderhilfe
Wenn Kinder vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, vermittelt seit gut 30 Jahren die Pflegekinderhilfe des Vorarlberger Kinderdorfs im Auftrag des Landes passende Pflegeplätze. Pro Jahr werden durchschnittlich 10–12 Kinder in Pflegefamilien integriert. Je nach Bedarf kommen unterschiedliche Formen infrage: Dauerpflege, Bereitschaftspflege, Entlastungspflege sowie Verwandten- und Netzwerkpflege. Viele Kinder leben über Jahre in ihrer Pflegefamilie, häufig bis zur Volljährigkeit. 2025 wurden 205 Pflegekinder in 168 Pflegefamilien begleitet; zusätzlich 35 Kinder in Bereitschaftsfamilien. Aktuell stehen 9 Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung; jährlich brauchen etwa 25 bis 30 Säuglinge/Kleinkinder vorübergehend einen solchen Platz. 

Beim Vorarlberger Kinderdorf erhalten Interessierte unverbindliche Informationen, eine fundierte Vorbereitung und eine laufende fachliche Begleitung. Die Vermittlung erfolgt in enger Abstimmung mit der Kinder- und Jugendhilfe. Die Bezirkshauptmannschaft – Abteilung Kinder- und Jugendhilfe (BH-KJH) stellt zu Beginn die Eignung fest und bewilligt das Pflegeverhältnis. Für jedes Pflegekind werden jährlich Hilfeplanberichte erstellt; die zuständige Fachkraft der BH-KJH führt zudem regelmäßige Hausbesuche durch. Pflegeeltern können Paare, Familien und Einzelpersonen sein – auch gleichgeschlechtliche Paare können sich bewerben.

Anonyme Geburt und Babyklappe
Frauen, die ihr Kind nicht behalten möchten oder können, haben die Möglichkeit, es anonym und medizinisch sicher zur Welt zu bringen. So sollen heimliche oder unbetreute Geburten verhindert werden. Nach der Geburt übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe die Betreuung des Kindes, in der Regel erfolgt anschließend eine Vermittlung an Adoptiveltern. In Vorarlberg stellt sich die Situation bei anonymen Geburten wie folgt dar: jeweils zwei in den Jahren 2021 bis 2023 sowie eine in 2024, zwei in 2025. Auskünfte erhalten Betroffene vertraulich über die Geburtenstationen der Vorarlberger Krankenhäuser sowie die Kinder- und Jugendhilfe.

Seit 2008 besteht als zusätzliche Möglichkeit die Babyklappe beim LKH Bregenz (nahe der Pflegeschule). Sie ermöglicht die anonyme und sofortige Abgabe eines Neugeborenen. Eine medizinische Versorgung und die Verständigung der Kinder- und Jugendhilfe sind gewährleistet. Die letzte Nutzung liegt zwölf Jahre zurück. Bei Fragen stehen die Geburtenstationen, das LKH Bregenz und die Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.

Wenn die Mutter innerhalb von sechs Monaten nach der Abgabe des Kindes bzw. nach der anonymen Geburt die Anonymität aufhebt, kann sie die elterliche Verantwortung wiedererlangen. Im Jahr 2023 wurde in einem Fall die Anonymität wieder aufgehoben.
 

Redaktion
Mathias Bertsch

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