Presseaussendung · 25.07.2022 Vorarlberg begrüßt Pläne zum Quarantäne-Aus LSth. Schöbi-Fink: „Vertretbare Maßnahme, auf Eigenverantwortung setzen“

Veröffentlichung
Montag, 25.07.2022, 16:59 Uhr
Themen
Gesundheit/Covid/Schöbi-Fink
Redaktion
Thomas Mair

Wien/Bregenz (VLK) – Vorarlberg begrüßt die Pläne zum Wegfall der Quarantäne für CoV-Infizierte – „das wäre eine vertretbare Maßnahme“, sagt Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink mit Blick auf die derzeitige Situation in den Spitälern. Sie appelliert an die Eigenverantwortung: „Wenn wir uns alle an die neuen Regelungen halten, können wir die Pandemie in Grenzen halten.“ Schöbi-Fink nennt einen weiteren positiven Effekt der neuen Regelungen: Der hohe Verwaltungsaufwand – Stichwort Ausstellung der Absonderungsbescheide – wird dadurch reduziert.

Für Infizierte sollen künftig nur noch Verkehrsbeschränkungen gelten. Demnach könnte man sich bei einer Infektion mit Maske fast überall frei bewegen. Betretungsverbote gäbe es nur an bestimmten Orten (Spitäler, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Kindergärten, Volksschulen und Horte). Bisher galt die Regelung einer fünftägigen Absonderung. Danach unterlagen Personen mit einem ct-Wert unter 30 noch für weitere fünf Tage eine Verkehrsbeschränkung. 

Die derzeit vorherrschenden Omikron-Virusvarianten BA.4/BA.5 führen zwar aktuell zu sehr hohen Fallzahlen, aber in der Regel zu vergleichsweise milden Krankheitsverläufen und damit – aus heutiger Sicht – insbesondere nicht zu einer Situation, die eine Überlastung des Gesundheitssystems erwarten lässt. „Die Impfung und die Covid-Medikamente bleiben, neben den bereits bekannten Maßnahmen wie Maske tragen, Abstand halten, regelmäßig lüften, Hände desinfizieren, wesentliche Möglichkeiten, um das Infektionsrisiko zu verringern und damit die Verbreitung des Virus zu bremsen“, appelliert die Landesstatthalterin an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. 

Krankenstand statt Absonderung

„Aus Vorarlberger-Sicht wäre eine Überführung in ein reguläres Krankenstands-Management ein gangbarer Weg, so dass positiv getestete Personen mit Symptomen, bei denen die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist, wie bei sonstigen Krankheiten auch Krankenstand beanspruchen können“, führt Schöbi-Fink an. 
 

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