Presseaussendung · 27.09.2021 Zwei Gesetzesänderungen in Begutachtung Änderungsvorschläge bis 22. Oktober möglich

Veröffentlichung
Montag, 27.09.2021, 09:58 Uhr
Themen
Recht/Gesetzgebung/Begutachtung
Redaktion
Lucas Rührnschopf

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe in die Begutachtungsphase geschickt: Die Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes und die Änderung des Starkstromwegegesetzes. Die Gesetzestext-Entwürfe liegen bis Freitag, 22. Oktober 2021, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auch unter www.vorarlberg.at/Gesetzesbegutachtung abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge abzugeben.

Das Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes dient vor allem der Ausführung von verschiedenen Grundsatzbestimmungen, die insbesondere mit dem
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (u.a. Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und –
organisationsgesetzes 2010) vom Bundesgesetzgeber erlassen wurden. Weiters sollen zur Umsetzung von einzelnen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Verfahrensvorschriften betreffend die Bewilligung von Erzeugungsanlagen geändert bzw. ergänzt werden.

Die geplanten Änderungen des Starkstromwegegesetzes dienen der Ausführung von grundsatzgesetzlichen Bestimmungen des Bundes und betreffen im Wesentlichen
- die Dokumentation von Leitungsanlagen durch den Netzbetreiber und diesbezügliche Auskunfts- und Einsichtsrechte der Behörde und
- Bewilligungsfreistellungen, insbesondere für elektrische Leitungsanlagen bis 45 kV (ausgenommen Freileitungen über 1 kV), sofern hiefür keine Zwangsrechte in Anspruch genommen werden.
 

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