Presseaussendung · 30.07.2021 Wallner: „Auch illwerke vkw muss Chancen am Markt wahrnehmen“ Gleichbehandlung aller Netzkund:innen muss gewährleistet bleiben

Veröffentlichung
Freitag, 30.07.2021, 16:12 Uhr
Themen
Energie/Photovoltaik/Anfragebeantwortung/Wallner
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Energieautonomie ist ein großes Ziel für Vorarlberg. Zur Erreichung der Ziele müssen alle Partner im Land am selben Strang ziehen, betont Landeshauptmann Markus Wallner. Großes Potenzial birgt dabei die Photovoltaik. Auch das landeseigene Unternehmen illwerke vkw muss seine Marktchancen in diesem Segment wahrnehmen, stellt der Landeshauptmann in zwei Landtagsanfragen fest: „Klar ist aber auch, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Unabhängigkeit und Gleichbehandlung aller Netzkund:innen eingehalten werden müssen und werden.“ Durch die konsequente Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (Unbundling) werde sichergestellt, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommen könne, so Wallner.

Das Ziel einer Verdreifachung des Photovoltaikausbaus auf 30 GWh pro Jahr ist im Arbeitsprogramm 2019–2024 der Vorarlberger Landesregierung festgeschrieben, stellt der Landeshauptmann in den im Einvernehmen mit Landesrat Johannes Rauch erfolgten Anfragebeantwortungen fest. Laut Auskunft der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten wurde im Rahmen der „101 Enkel-tauglichen Maßnahmen“ zur Erreichung der Energieautonomie 2020 für 2020 eine insgesamt jährliche Stromproduktion aus Photovoltaik in der Höhe von 43 GWh angestrebt. Bereits im Jahr 2018 wurden laut Energie- und Monitoringbericht zur Energieautonomie 95 GWh an Strom aus Photovoltaikanlagen produziert. „Der Zielwert von 43 GWh im Jahr 2020 wurde daher bereits 2018 um mehr als das Doppelte übertroffen“, berichtet Wallner. Ein besonders hoher Zuwachs wurde im Jahr 2020 erreicht – es wurden 994 Anlagen (ausschließlich auf Dächern) mit einer Leistung von rund 17.900 kWp zur Förderung bewilligt. „Das entspricht der Fläche von ca. 20 Fußballfeldern bzw. dem Strombedarf von rund 4.000 Haushalten. Damit lag das Ausbautempo im Jahr 2020 doppelt so hoch wie in den Vorjahren“, informiert der Landeshauptmann. 

Starkes Wachstum in diesem Segment

Laut Auskunft der illwerke vkw ist feststellbar, dass immer mehr Unternehmen als PV-Anbieter auf den Markt drängen. Dies gilt vor allem für etablierte Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Nähe des PV-Geschäfts zu ihrem Kerngeschäft (Erzeugung und Vertrieb von Strom) in diesem Markt zunehmend aktiv werden. „Würde die illwerke vkw die sich ergebenden Markt-chancen nicht nutzen, würden es Mitbewerber tun mit der Konsequenz, dass die illwerke vkw Kund:innen verlieren könnte“, stellt der Landeshauptmann fest. Vorstand und Aufsichtsrat haben dieses Thema intensiv diskutiert und sich einhellig zum Schluss gekommen, die Marktchancen zu nutzen und zum Wohle der Kund:innen das eigene Produktangebot zu erweitern. Eine Einschränkung dieses Engagements würde der illwerke vkw AG zum Nachteil gereichen und wäre daher auch mit dem aktienrechtlichen Sorgfaltsmaßstab nicht in Einklang zu bringen, so Wallner. 

„Unbundling“ bleibt sichergestellt, unabhänige Behörden kontrollieren

Für die illwerke vkw gilt gesetzlich die Pflicht zur rechtlichen Trennung des Monopolteils Strom- und Erdgasnetz vom Wettbewerbsteil der Energieerzeugung und -versorgung. Dieses „Unbundling“ ist bei der illwerke vkw seit Jahren umgesetzt und hat dazu geführt, dass das Strom- und Erdgasnetz in Vorarlberg in einer eigenständigen Gesellschaft, der Vorarlberger Energienetze GmbH, betrieben wird. „Die Energienetze GmbH ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Unabhängigkeit und Gleichbehandlung aller Netzkund:innen verpflichtet. Die Einhaltung dieser Vorschriften unterliegt außerdem der Überprüfung durch die nationale Regulierungsbehörde E Control“, betont der Landeshauptmann: „Bislang gab es dazu keine Beanstandungen.“

Durch die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Unbundling-Bestimmungen werde sichergestellt, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommen könne, führt Wallner aus. Im Übrigen gelten für alle Marktteilnehmer die gesetzlichen Bestimmungen des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird in Österreich von unabhängigen Behörden überwacht.

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