Presseaussendung · 06.07.2021 LR Rauch: „Hier kommt die Energiewende!“ Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird morgen (Mittwoch) im Nationalrat beschlossen

Veröffentlichung
Dienstag, 06.07.2021, 17:07 Uhr
Themen
Gesetzgebung/Klimaschutz/Energie/Rauch
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – „Ich neige nicht zu Superlativen, aber was Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und ihrem Team hier gelungen ist, kann ich nur als epochal bezeichnen“, freut sich Klimaschutzlandesrat Johannes Rauch über den bevorstehenden Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Morgen, Mittwoch, ist es im Nationalrat soweit.

Dieses Gesetz ebnet den Weg für die ökologische Stromzukunft in Österreich. Spätestens 2030 wird Österreich seinen gesamten Strombedarf aus erneuerbaren Quellen beziehen. Die Regierung stellt bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr für den Ausbau der ökologischen Stromversorgung zur Verfügung. „Dem Land Vorarlberg stehen damit gemäß seinem Bevölkerungsanteil jährlich rund 45 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können wir den Turbo für die Energieautonomie+ und den Klimaschutz zünden“, erklärt Rauch. „Hier kommt die Energiewende!“

Photovoltaik mal drei

Die nun fließenden Bundesmittel sind die Grundlage, um eines der zentralen Ziele der Energieautonomie+ zu erreichen, nämlich die Verdreifachung der Stromerzeugung aus Photovoltaik bis 2030. Das auf Dachflächen zur Verfügung stehende Potenzial lässt sogar noch ehrgeizigere Zielvorgaben zu. Österreichweit soll die Photovoltaik um 11 TWh ausgebaut werden.

Wasserkraftwerke profitieren

Erstmals sieht ein Gesetz zur Förderung von Ökostrom Kriterien zum Schutz von Flüssen und Bächen vor: Ökologisch wertvolle Gewässerstrecken sind tabu und von der Förderung ausgeschlossen. Zugleich profitieren heimische Wasserkraftwerke von der historischen Einigung zum EAG. Denn nun werden für Vorarlberg wichtige und ökologisch verträgliche Wasserkraftwerke wirtschaftlich ermöglicht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Effizienzsteigerungen und der Unterstützung der Revitalisierung bestehender Wasserkraftwerke. 

Bürger:innen bilden Energiegemeinschaften

Das EAG sieht außerdem Energiegemeinschaften vor, in deren Rahmen Bürger:innen künftig Ökostrom gemeinschaftlich produzieren, speichern und verbrauchen können. „Die Energiegemeinschaften werden es künftig Bürger:innen erlauben, auch im Bereich Strom einen wirksamen Beitrag zur Energieautonomie zu leisten“, erläutert Landesrat Rauch. Der Aufwand der Bürger:innen für die Vorbereitung solcher Projekte wird vom Land mit Fördersätzen von 33 bis 66 Prozent gefördert.

„Morgen machen wir uns an die Umsetzung all der Möglichkeiten und Regelungen, die dieses größte Energie-Gesetzespaket der Zweiten Republik vorsieht“, meint Rauch. „Aber heute, denke ich, sollten wir einfach feiern!“

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