Presseaussendung · 06.07.2021 Rechenschaftsdebatte im Landtag Debattenschwerpunkte der Landtagssitzung am 7. und 8. Juli 2021

Veröffentlichung
Dienstag, 06.07.2021, 08:00 Uhr
Themen
Politik/Landtag/Sonderegger
Redaktion
Mathias Bertsch

Bregenz (VLK) – Am Mittwoch, 7. Juli 2021, widmet sich der Vorarlberger Landtag am ersten von zwei Sitzungstagen dem Rechenschaftsbericht und dem Rechnungsabschluss zum Budget des vergangenen Jahres. Die Debatte wird live im Internet auf www.vorarlberg.at/landtag übertragen.

Am Donnerstag, 8. Juli 2021, dem zweiten Tag der kommenden Landtagssitzung, steht ab 9.00 Uhr die Aktuelle Stunde auf der Tagesordnung. Das turnusgemäß von den Grünen vorgegebene Thema lautet: „Ein grünes Pflaster auf ein veraltetes System – Handlungsspielräume für Vorarlberg angesichts der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU“. Eine Dolmetscherin und ein Dolmetscher übersetzen die Aktuelle Stunde in Gebärdensprache.

Im Anschluss an die Aktuelle Stunde folgen die Debatte und Beschlussfassung zu folgenden Gesetzen:

 - Mit der 3. COVID-19-Sammelnovelle soll die Wirksamkeit der landesgesetzlichen Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.
    - Die Anpassung des Dokumenten-Weiterverwendungsgesetzes des Bauproduktegesetzes setzt die EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors auf Landesebene um und trägt den neuen technologischen Entwicklungen Rechnung. Sie beinhaltet vor allem die Verpflichtung, dynamische Daten grundsätzlich unmittelbar nach der Erfassung mittels einer geeigneten Anwendungsprogrammierschnittstelle und gegebenenfalls als Massen-Download zur Verfügung zu stellen.
  - Mit der Änderung des Landes-Geodateninfrastrukturgesetzes wird eine Entgeltbestimmung an die EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors angepasst. Sie betrifft vor allem die Beschränkung des Entgelts für Downloaddienste und Dienste zum Abrufen von Geodatendiensten. Bei der Entgeltberechnung sollen künftig auch jene Grenzkosten berücksichtigt werden dürfen, die durch eine allfällige Anonymisierung von personenbezogenen Daten verursacht werden.

Dringliche Anfragen machen die VP betreffend der Sportstratie des Landes und die NEOS bezüglich dem grenzüberschreitendem Schienenverkehr namhaft.

Weitere Debattenschwerpunkte auf der Tagesordnung der sechsten Landtagssitzung in diesem Jahr:

- Bericht des Landes-Rechnungshofs Vorarlberg „Vorarlberg Tourismus GmbH“
- Bericht des Rechnungshofs „Reformprojekte im Rahmen des Finanzausgleichs – Reihe Vorarlberg 2021/2“
- Aufnahme von Geflüchteten aus den griechischen Flüchtlingslagern
- Gesamteuropäische Asylstrategie
- Tierschutzstrategie
- Belegerteilungspflicht für Kleinbeträge
- Bürgerbeteiligung im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas
- Weiterentwicklung der schulärztlichen Versorgung
- Hebammenmangel
- Perspektivenjahr für Jugendliche und junge Erwachsene
- Rechnungsabschluss und Tätigkeitsbericht des Sozialfonds über das Jahr 2020
- Chancenpaket für Vorarlbergs Jugend
- Impuls für mehr Bewegung
- Rechnungsabschluss und Tätigkeitsbericht des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds für das Jahr 2020 einschließlich dem Prüfbericht der Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc) über die Gebarungsprüfung
- Bregenzerwälder Barockbaumeister
- Digitalisierung im Schulbereich

Landtagspräsident Harald Sonderegger: „Alle Interessierten können auch von Zuhause aus bzw. mobil die aktuelle landespolitische Arbeit der Abgeordneten miterleben. Die gesamte Debatte ist als Live-Stream auf www.vorarlberg.at/landtag zu sehen, die Aktuelle Stunde wird – ebenfalls live – auf „Unser Vorarlberg“ auf Facebook (www.facebook.com/unservorarlberg/) übertragen.“

Die Redebeiträge der Abgeordneten können noch während laufender Sitzung als einzelne Videofiles unmittelbar nach Beendigung der Wortmeldung im Videoarchiv auf der Homepage des Landtags www.vorarlberg.at/landtag nachgesehen werden.

Wichtiger Hinweis:
   Für alle während der Sitzung im Landtagstrakt anwesenden Personen gilt die 3G-Regel im Sinne des § 1 Abs. 2 der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung.

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