Presseaussendung · 09.09.2020 Sozialleistungen werden durch Covid19-Einmalzahlung nicht angetastet

Veröffentlichung
Mittwoch, 09.09.2020, 10:00 Uhr
Themen
Soziales/Wohnen/Corona/Wiesflecker/Tittler
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Durch die im September vorgesehenen Einmalzahlungen des Bundes für aufgrund der Covid19-Krise arbeitslos gewordene Personen sowie zur Stärkung der Kaufkraft von Familien sollen andere Leistungen nicht angetastet werden. Die Vorarlberger Landesregierung hat zu diesem Zweck schon im Juli die Mindestsicherungsverordnung entsprechend geändert. „Dadurch ist sicher, dass eine solche Corona-Hilfe den Betroffenen nicht zu ihrem Nachteil angerechnet wird“, betont Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker. Das gilt auch für die Wohnbeihilfe. „Diese wird jedenfalls weiter in unveränderter Höhe gewährt“, so Landesrat Marco Tittler.

Personen, die aufgrund der COVID-19 Krise in den Monaten Mai bis August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, erhalten einmalig 450 Euro aus der Arbeitslosenversicherung als Beitrag zur leichteren Überbrückung bis zu einer neuen Beschäftigung. Ebenfalls vorgesehen ist eine finanzielle Förderung zur Stärkung der Kaufkraft von Familien durch eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro für jedes Kind.

„Diese Hilfen sollen speziell dazu beitragen, durch die Covid19-Krise entstandene Nachteile abzufedern. Sie sind als zusätzliche Unterstützung der Bezugsberechtigten in dieser für sie besonders schwierigen Zeit zu sehen und sollen daher nicht zur Verminderung anderer Leistungen führen“, erklären Landesrätin Wiesflecker und Landesrat Tittler einhellig.

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