Presseaussendung · 11.08.2020 Über 301.000 Stimmberechtigte bei Vorarlberger Gemeindewahlen In 83 Gemeinden liegen Wahlvorschläge vor, in 13 Gemeinden gibt es eine Mehrheits-wahl

Veröffentlichung
Dienstag, 11.08.2020, 15:10 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Gemeinden
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Ende vergangener Woche endete die Frist für die Abgabe ei-nes Wahlvorschlages für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2020 in Vorarlberg. In 83 der insgesamt 96 Gemeinden des Landes wurden Wahlvorschlä-ge für die Wahl in die Gemeindevertretung abgegeben, in 65 Gemeinden wurde mindestens eine Person für die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin vorgeschlagen. Insgesamt sind 301.572 Personen bei den Wahlen am Sonntag, 13. September 2020, wahlberechtigt.

In 13 Gemeinden Vorarlbergs wurde weder eine Wahlanmeldung noch ein Wahlvor-schlag für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen eingereicht, somit fin-det dort ein Wahlverfahren in Ermangelung von Wahlvorschlägen – besser bekannt als Mehrheitswahl – statt. Das ist im im Vergleich zur abgesagten Gemeindewahl am 15. März 2020 eine Gemeinde weniger (Lorüns).

In den Gemeinden Göfis, Götzis, Hohenems, Lech, Lorüns, Meiningen und Raggal gab es Änderungen bei den Listen für die Wahl in die Gemeindevertretung gegenüber den eingebrachten Wahlvorschlägen der abgesagten Wahlen im Frühjahr. Änderungen bei den Kandidat:innen in den Wahlvorschlägen für eine Bgm-Direktwahl wurden von den Gemeinden Bezau, Bregenz, Dornbirn, Götzis, Höchst, Hohenems, Kennelbach, Lech, Lorüns, Mittelberg, Raggal, Satteins, Sonntag und St. Anton i.M. gemeldet.

Die Gemeindewahlbehörden haben nun die Wahlvorschläge auf Einhaltung der ge-setzlichen Vorgaben zu prüfen und spätestens bis zum 21. August 2020 abzuschließen. Dann steht definitiv fest, welche wahlwerbenden Parteien und Bürgermeisterkandidaten auf den Stimmzetteln der Gemeinden abzudrucken sind.

Auch Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg wahlberechtigt
   Neben den österreichischen Staatsangehörigen sind auch nichtösterreichische Unions-bürger:innen mit Hauptwohnsitz in einer Gemeinde Vorarlbergs wahlberechtigt, sofern diese am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und kein Wahlausschließungs-grund vorliegt. Mit 301.572 ist die Zahl der Wahlberechtigten um 851 Personen höher als bei der abgesagten Gemeindewahl im Frühjahr.

Wahl-Hotline des Landes
   Für nähere Auskünfte zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen kann das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Auch können per E-Mail an inneres@vorarlberg.at Fragen zur Wahl gestellt werden. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at
abrufbar.

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com