Presseaussendung · 06.08.2020 Geändertes Elektrizitätswirtschaftsgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 31. August möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 06.08.2020, 09:00 Uhr
Themen
Gesetzgebung/Elektrizitätswirtschaft
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes zur Begutachtung versandt. Die Novelle liegt bis zum 31. August 2020 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf. Sie kann auch auf der Homepage des Landes unter www.vorarlberg.at/gesetzesbegutachtung abgerufen werden. Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge abgeben.

Mit der Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes soll die Erzeugung von elektrischem Strom aus Sonnenenergie im Sinne des Klimaschutzes bzw. der angestrebten Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien wesentlich erleichtert werden: Bis zu einer Leistung von 500 kW (Engpassleistung) besteht nach dem Gesetzesentwurf künftig für Photovoltaikanlagen keine elektrizitätsrechtliche Bewilligungspflicht mehr; derzeit sind Stromerzeugungsanlagen generell (nur) bis zu einer Leistung von 100 kW bewilligungsfrei. Weiters soll für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kW nur ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren erfolgen.

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