Presseaussendung · 02.07.2020 Mindestsicherung: Gute Arbeit der BH-Mitarbeitenden Landesrätin Wiesflecker: Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes stellt gutes Zeugnis aus

Veröffentlichung
Donnerstag, 02.07.2020, 13:33 Uhr
Themen
Soziales/Verwaltung/Mindestsicherung/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Anlässlich des heute (Donnerstag, 2. Juli) vorgestellten Prüfberichts des Landes-Rechnungshofs zur offenen Mindestsicherung bekräftigt Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker die gute Arbeit der Mitarbeitenden auf den Bezirkshauptmannschaften im Vollzug. Der Prüfzeitraum 2014 bis 2018 umfasst genau jene Zeit, in der aufgrund der Fluchtbewegungen die höchsten Zuwächse in der Mindestsicherung verzeichnet wurden. In den Jahren 2014 bis 2017 stiegen die Ausgaben um beinahe 60 Prozent, wie auch der Prüfbericht festhält. „Es war eine große Herausforderung in den Sozialabteilungen, den Zuwachs an Anträgen abzuarbeiten. Im Wesentlichen ist das von den Mitarbeitenden korrekt und gut erledigt worden, dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken“, sagt Landesrätin Wiesflecker. Die Zahl der Mitarbeitenden hat im Prüfzeitraum ebenfalls deutlich zugenommen, auch deren Einarbeitung in die komplexe Materie wurde gut bewältigt.

Der Landes-Rechnungshof analysierte im genannten Zeitraum 100 Fälle, die bereits bei der Auswahl als risikoorientiert eingestuft wurden, und stellte dabei ein weitgehend einheitliches Vorgehen in allen Bezirkshauptmannschaften fest. „Es ist die Stärke des Vorarlberger Mindestsicherungsmodells, dass es auf den Einzelfall ausgelegt ist“, erklärt Landesrätin Wiesflecker. So könne jede einzelne Situation bewertet und entsprechend reagiert werden, dies betreffe insbesondere das Gewähren von Sonderbedarfen. „Die verschiedenen Lebenslagen der Menschen können nicht ausschließlich nach standardisierten Kriterien beurteilt werden. Neben der korrekten gesetzlichen Abarbeitung müssen gerade im Sozialbereich gewisse Spielräume offen bleiben, um individuell angemessen und richtig unterstützen zu können“, so Wiesflecker.

Die Leistungen zur Existenzsicherung unterstützen als letztes soziales Auffangnetz Menschen in Notlagen und sollen ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. In den Jahren 2014 bis 2018 wurden durchschnittlich pro Jahr ca. 15.000 Menschen unterstützt. Am meisten waren es im Jahr 2017 mit 16.350 Personen, davon waren mehr als ein Drittel unter 15 Jahre. Der erfreuliche Rückgang im Jahr 2018 ist auf gute Arbeitsprojekte und Integrationsmaßnahmen zurückzuführen. „Wie man sieht, gelingt es uns sehr gut, die Menschen rasch in das Erwerbsleben zu integrieren“, sagt Wiesflecker.

Ab 1. Jänner 2021 wird nach Beschlussfassung durch den Landtag das Ausführungsgesetz zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in Kraft treten und das bisherige Mindestsicherungsgesetz ersetzen. „Wir werden bei der Umsetzung selbstverständlich die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofes nach Möglichkeit berücksichtigen“, betont Landesrätin Wiesflecker abschließend.

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