Presseaussendung · 22.06.2020 Sicherung des Arbeitsplatzes und direkte Geldleistungen sind im Moment die wichtigsten sozialpolitischen Maßnahmen Reaktion auf offenen Brief der Armutskonferenz

Veröffentlichung
Montag, 22.06.2020, 16:01 Uhr
Themen
Soziales/Wiesflecker
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – „Selbstverständlich werde ich in meinem Ressort für das Budget 2021 mehr Mittel für die Mindestsicherung oder - wie sie bald wieder heißen wird - Sozialhilfe vorsehen“, teilt Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker in einer Reaktion auf einen offenen Brief der Armutskonferenz mit: „Im Moment rechne ich mit etwa 20 bis 30 Prozent Mehrbedarf, Entwicklungen im Herbst müssen aber noch abgewartet werden. Die existentielle Absicherung von Menschen ist neben dem Arbeitslosengeld eine der wichtigsten sozialpolitischen Maßnahmen, um Menschen in Krisensituationen aufzufangen.“

Wichtig ist auch das erst vor kurzem beschlossene Sozialpaket des Bundes. 450 Euro mehr Arbeitslosengeld, steuerliche Entlastungen für Geringverdienende und 360 Euro für jedes Kind zum Schulanfang sind wichtige Geldleistungen für unverschuldet arbeitslos gewordene Menschen und für Familien. D.h. Betroffene bekommen mehr Sozialleistungen. Im Moment sind direkte Geldleistungen für die Familien, die ihnen rasch und unbürokratisch zur Verfügung stehen, sowie die Sicherung des Arbeitsplatzes am wichtigsten.

Über diese Leistungen hinaus schnürt das Land Vorarlberg gerade ein Impulspaket, das hilft, Arbeitsplätze zu sichern und Familien strukturell zu entlasten: erhöhte Personalkostenförderung für attraktive Sommerangebote für Kinder, Finanzierung von Lerncafes, Unterstützung beim Schulstart.

Stand heute wird das Sozialfondsbudget 2021 in ähnlicher Größenordnung wie 2020 von knapp 300 Millionen Euro fortgeschrieben. Bei einem Einbruch von Einnahmen von 20 – 25 Prozent Prozent keine Selbstverständlichkeit. Entgegen anderer Behauptungen nimmt das Land Vorarlberg sehr wohl Schulden auf, um die Krise zu bewältigen.
In laufenden Gesprächen wird gerade ausgelotet, ob sich Sozialinstitutionen je nach Größe und Möglichkeit an der Bewältigung der Krise beteiligen können, z.B. über Strukturveränderungen, Reduzierung von Overheadkosten, Produktbereinigungen oder Rücklagenauflösungen. Die Landesrätin verweist auf laufende Gespräche.

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