Presseaussendung · 02.06.2020 Rasche und wirkungsvolle Hilfe für den Tourismus LH Wallner und LR Gantner: Land stellt 15 Millionen Euro als Sonderförderung bereit

Veröffentlichung
Dienstag, 02.06.2020, 14:11 Uhr
Themen
Corona/Tourismus/Wallner/Gantner
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Der Tourismus hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht nur besonders früh, sondern auch besonders massiv zu spüren bekommen. „Daher wollen wir dieser für Vorarlberg so wichtigen Branche in ihrer schwierigen Lage wirkungsvoll helfen, um existenzbedrohende Liquiditätsengpässe zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern“, so Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner im Pressefoyer am Dienstag, 2. Juni. Land und Wirtschaftskammer Vorarlberg haben sich auf ein Unterstützungspaket in der Höhe von 15 Millionen Euro geeinigt. Auch die hart getroffene Branche der Reisebusunternehmen wird mit einer Million Euro unterstützt. Zusammen mit den im Budget veranschlagten Mitteln stehen in Summe rund 26 Millionen Euro für den Tourismus bereit.

„Der Tourismus zählt zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen in Vorarlberg und ist wichtiger Impulsgeber auch für andere Bereiche – wie Handel, Handwerk, Bau- und Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsbetriebe und die Landwirtschaft. Es geht jetzt nicht nur um den Tourismus selbst, sondern um zahlreiche Arbeitsplätze in vor- und nachgelagerten Bereichen und vor allem auch um den Fortbestand regionaler Wertschöpfungsketten und die Attraktivität unserer Talschaften und Regionen“, betonte Landeshauptmann Wallner.

Die Covid19-Krise hat in das Ergebnis der Wintersaison eine tiefe Kerbe geschlagen – ca. minus 20 Prozent bei Gäste- und Nächtigungszahlen – und auch den Start in den Sommer verzögert. Mit den Lockerungen der pandemiebedingten Einschränkungen und der bevorstehenden Grenzöffnung am 15. Juni sehen Landeshauptmann Wallner und Landesrat Gantner aber eine Perspektive, die Anlass zu vorsichtigem Optimismus gibt.

Auszahlung der Förderung innerhalb einer Woche

Nach intensiven Gesprächen mit den Branchenvertretern haben Land und Wirtschaftskammer nun eine Sonderförderung erarbeitet. Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe können zu ihren Kosten im Zusammenhang mit dem Wiederhochfahren einen einmaligen direkten Zuschuss beantragen. Dieser beträgt sechs Prozent des im Zeitraum 1. März bis 31. Mai 2019 erzielten Netto-Umsatzes eines Unternehmens, maximal 50.000 Euro. Anspruchsberechtigt sind rund 2.700 Betriebe.

Die Beantragung ist unkompliziert und der Zuschuss wird im Vorhinein ausbezahlt. „Rasche Hilfe ist doppelte Hilfe. Die Förderung soll innerhalb einer Woche beim Antragstellenden ankommen“, so Landesrat Gantner. Er hob hervor, dass Vorarlberg als erstes Land eine solche Sonderförderung vergibt, die mit einem Umfang von 15 Millionen Euro auch das größte Hilfspaket für eine einzelne Branche ist. Förderungsanträge können auf www.vorarlberg.at/tourismus-corona heruntergeladen und bis 30. September 2020 bei der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten des Landes Vorarlberg ausschließlich elektronisch eingereicht werden: E-Mail an tourismus@vorarlberg.at.

Tourismusförderung mit Dominoeffekten für andere Branchen

Auch Tourismus-Spartenobmann Markus Kegele zeigte sich erleichtert über die mit dem Land ausverhandelte Sonderförderung: „Diese unkomplizierte und unbürokratische Wiederaufbauhilfe als Ergänzung zu den Unterstützungsleistungen des Bundes ist eine wichtige Hilfe zur Liquiditätssicherung und wird durch weitere Dominoeffekte auch anderen Branchen zugutekommen.“ Der Tourismus sei eine Schlüsselbranche mit landesweiter Wertschöpfung und Umwegrentabilität und sichere wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig Existenzen im ländlichen Raum.

Unterstützung für Autobusunternehmen

Auch die Autobusunternehmen wurden durch die coronabedingten Maßnahmen sehr hart getroffen. Das komplette Wegbrechen der Umsätze und besondere Beförderungsbedingungen bei der Wiederaufnahme des Betriebs machen in der jetzigen Phase zusätzliche Unterstützungen notwendig. Gefördert werden Kosten für Marketingmaßnahmen (z.B. Inserate, Prospekte usw.) sowie sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung, die im Zeitraum 1. Juni bis 31. Dezember 2020 anfallen. Die Höhe der Förderung orientiert sich am Umsatzverlust und beträgt maximal 40.000 Euro pro Unternehmen. Es gibt rund 30 antragsberechtigte Unternehmen.

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