Presseaussendung · 24.04.2020 „Gut durchdachter Fahrplan für den Wiedereinstieg in den Schulbetrieb“ Landeshauptmann Wallner und Landesstatthalterin Schöbi-Fink: Planungssicherheit für Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen

Veröffentlichung
Freitag, 24.04.2020, 16:13 Uhr
Themen
Bildung/Schule/Wallner/Schöbi-Fink
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Der von Bundesminister Heinz Faßmann vorgestellte Plan zum Hochfahren des Bildungsbetriebs wird von der Vorarlberger Landesregierung begrüßt. „Der Bildungsbereich ist von größter Bedeutung. Da die aktuellen Corona-Zahlen stabil sind, kann die schrittweise Öffnung unter Einhaltung strenger Schutzauflagen kontrolliert ablaufen“, sagte Landeshauptmann Markus Wallner am Freitag, 24. April, in einer Video-Pressekonferenz. Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink sprach von einem „gut durchdachten Fahrplan für den Wiedereinstieg in den Schulbetrieb“. Das vorgesehene Mehrstufensystem biete bestmögliche Bedingungen für alle Beteiligten. „Schülerinnen und Schüler können wieder wichtige Sozialkontakte mit Gleichaltrigen pflegen, Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen bekommen Planungssicherheit. Damit kehrt wieder ein Stück weit Normalität ein, wenn auch unter geänderten Vorzeichen“, sagte Schöbi-Fink.

   In Vorarlberg blicken insgesamt rund 57.000 Schülerinnen und Schüler sowie 7.000 Lehrerinnen und Lehrer der schrittweisen Rückkehr in den Unterrichtsalltag entgegen. Das Hochfahren des Bildungsbetriebs soll in drei Etappen erfolgen. Am 4. Mai öffnen die Schulen für Maturaklassen, Abschlussklassen von BMS und BMHS sowie Lehr-Abschlussklassen in den Berufsschulen. Für den größten Teil der Schülerinnen und Schüler beginnt die Schule wieder am 18. Mai (Etappe 2). Davon betroffen sind alle Klassen der Primar- und Sekundarstufen I (Volksschulen, Neue Mittelschulen, Allgemein Bildende Höhere Schulen), Sonderschulen und Deutschförderklassen. Ab 3. Juni – Etappe 3 - öffnen sich dann die Schulpforten für alle weiteren Klassen der Sekundarstufe II (AHS Oberstufe, BMS, BMHS, Berufsschulen) und die Polytechnischen Schulen.

Neue Verordnung für elementarpädagogische Einrichtungen

   Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen standen schon bisher grundsätzlich offen für Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können. Ab 18. Mai soll es für alle Fünfjährigen wieder losgehen. „Wir werden uns bei den elementarpädagogischen Einrichtungen, die in der Zuständigkeit des Landes sind, eng an die Vorgaben des Bundes anlehnen“, sagte Schöbi-Fink. Eine neue Verordnung des Landes dafür sei in Vorbereitung.

   An der FH Vorarlberg, der Pädagischen Hochschule und am Landeskonservatorium wird der digitale Unterricht bis Semesterende fortgesetzt, alle Abschlüsse sollen jedenfalls stattfinden. Schloss Hofen bleibt bis Herbst geschlossen. Für die 18 Musikschulen im Lande werden in der kommenden Woche Gespräche mit dem Musikschulwerk aufgenommen, um Empfehlungen für die Aufnahme des Instrumentalunterrichts in Kleingruppen zu erarbeiten.

 

Verdünnung, Schutz und Hygiene, Leistungsbeurteilung mit Augenmaß

 

   Das Hochfahren des Schulbetriebs erfolgt auf Basis der drei Prinzipien „Verdünnung“, „Schutz und Hygiene“ und „Leistungsbeurteilung mit Augenmaß“. Im Rahmen der Etappen 2 und 3 gilt generell ein Schichtsystem. Die Klassen werden in zwei Gruppen „A“ und „B“ geteilt und abwechelnd unterrichtet bzw. betreut. Dadurch soll die Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler im Unterricht um 50 Prozent reduziert werden. Die jeweiligen Stundenpläne bleiben aufrecht, Fächer mit Ausnahme von Leibeserziehung und Musik finden statt. Die durch Entfall dieser Fächer entstehenden Freistunden sollen für die Vertiefung anderer Fächer verwendet werden.

 

   Prinzip „Schutz & Hygiene“: Ab Etappe 1 wird der Schulbetrieb unter Einhaltung verschärfter Hygiene-Auflagen stattfinden. Diese Auflagen werden in einem eigenen Hygiene-Handbuch des Bildungsministeriums zusammengefasst. Das Handbuch regelt die hygienischen Voraussetzungen bzw. Verhaltensweisen im Schulbetrieb und ist verbindlich. Darin enthalten sind unter anderem folgende Regelungen: 

    • Maskenpflicht für alle Personen am Weg in die Schule oder nach Hause wenn sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen 
    • Für die Volksschulen gibt es keine Maskenpflicht
    • Ab der Sekundarstufe I herrscht für alle Personen im Gebäude außerhalb des Unterrichts (in den Pausen, am Gang, o.Ä.) eine Maskenpflicht
    • Verdichtete Reinigungsintervalle und Desinfektion an den Schulstandorten.

   Prinzip „Leistungsbeurteilung mit Augenmaß“: Generell werden SchülerInnen der Volksschule im Schuljahr 2020/21 Klassen nicht wiederholen müssen. In allen anderen Schularten und Schulstufen wird ein Aufsteigen mit einem Nicht-Genügend ohne Beschluss der Klassenkonferenz möglich sein.  

   Landeshauptmann Wallner und Landesstatthalterin Schöbi-Fink betonten nachdrücklich die Notwendigkeit der Einhaltung aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen für das geplante schrittweise Hochfahren des Bildungsbetriebs: „Auf diese Weise werden wir das Kindergarten-, Schul- und Studienjahr erfolgreich zu Ende bringen können.“

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