Presseaussendung · 03.04.2020 LTP Sonderegger: „Mitglieder des Vorarlberger Landtags ziehen an einem Strang“
Gesetzesänderungen und Regierungsvorlage einstimmig beschlossen

Veröffentlichung
Freitag, 03.04.2020, 11:17 Uhr
Themen
Politik/Landtag/Corona/Sonderegger
Redaktion
Mathias Bertsch

Bregenz (VLK) – Den großen Zusammenhalt in der Vorarlberger Gesellschaft und die vollumfängliche Handlungsfähigkeit des Landesparlaments rückte Landtagspräsident Harald Sonderegger am Freitag (3. April) in den Mittelpunkt seiner Rede zu Beginn der Landtagssitzung. Er dankte allen, die an der Bewältigung der Corona-Pandemie mitwirken. Der Landtag beschloss dazu heute einstimmig zwei Selbständige Anträge und eine Regierungsvorlage.

„Wir erleben momentan eine außergewöhnliche, noch nie da gewesene Zeit“, erklärte der Landtagspräsident: „Mit Beschränkungen unserer persönlichen Freiheit, Einschränkungen in unseren Alltagsabläufen, großen wirtschaftlichen Herausforderungen und massiven Einschränkungen im Miteinander. Wir erleben aber auch große Solidarität und Hilfsbereitschaft.“ Er betonte, dass die getroffenen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung befristet seien: „Es gibt auf jeden Fall ein ,Danach‘, darauf dürfen und können wir hoffen. Ich bin mir sicher, dass wir als Gesellschaft gestärkt aus dieser Situation hervorgehen werden!“ Allen, die sich an die Maßnahmen halten und zu einem guten Ende beitragen, allen, die das System stützen, unterstützen und erhalten sowie allen, die tagtäglich die notwendigen Entscheidungen treffen, sprach Sonderegger seinen Dank aus und wünschte den Erkrankten eine rasche und vollständige Genesung.

   Das Vorarlberger Landesparlament bleibe handlungsfähig, versicherte der Landtagspräsident: „Das Erweiterte Präsidium lässt sich regelmäßig in Videokonferenzen von der Landesregierung über die aktuelle Situation, die Entwicklungen und Problemstellungen im Land informieren, damit die Abgeordneten auch in dieser außergewöhnlichen Zeit einer ihrer wesentlichsten Aufgaben, der Kontrolle der Landesregierung, gerecht werden können. Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Anfragerecht der Abgeordneten gegenüber der Landesregierung bleibt selbstverständlich vollumfänglich aufrecht.“

   In der heutigen Landtagssitzung wurde dem aktuell durch die Corona-Pandemie entstandenen Bedarf Rechnung getragen. Zwei Selbständige Anträge über Gesetzesänderungen und eine Regierungsvorlage standen auf der bewusst kurz gehaltenen Tagesordnung:
-    die COVID-19-Sammelnovelle
-    die Änderung des Verwaltungsabgabengesetzes und
-    die Anträge der Vorarlberger Landesregierung gemäß Art. 56 der Landesverfassung aufgrund unaufschiebbarer finanzieller Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise sowie auf Kenntnisnahme der Berichte über geplante Darlehensaufnahmen

   Alle drei wurden von den 20 anwesenden Abgeordneten einstimmig beschlossen (Anmerkung: 18 Abgeordnete werden benötigt, damit der Landtag beschlussfähig ist). Landtagspräsident Sonderegger erklärte: „Ich freue mich, dass die Mitglieder des Vorarlberger Landtags erneut an einem Strang ziehen und über Fraktionsgrenzen hinweg zeigen: Was zählt ist das Wohl der Bevölkerung!"

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