Presseaussendung · 29.03.2020 LH Wallner: „Wichtige Gesetzesanpassungen für Familien aufgrund der Corona-Situation“ Landeshauptmann sieht in den vom Bund beschlossenen Maßnahmen „wichtigen Rückhalt für Vorarlberger Familien und Alleinerziehende gewährleistet“

Veröffentlichung
Sonntag, 29.03.2020, 09:23 Uhr
Themen
Familien/Wallner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – „Für Vorarlbergs Familien wurden wichtige Gesetzesanpassungen vorgenommen, um die bewährten Unterstützungsleistungen auch in der Coronakrise weiterhin aufrecht erhalten zu können“. Das bekräftigt Landeshauptmann Markus Wallner mit Blick auf die im Bund beschlossenen Maßnahmen im Familienbereich. Mit ihnen sei der so „wichtige Rückhalt für Familien und Alleinerziehende gewährleistet“. Als ein Beispiel führt Wallner die erhöhte Familienbeihilfe an, die weiter gewährt wird. Auch müssten derzeit nicht immer alle Fristen eingehalten werden, informiert der Landeshauptmann.

   „Zusammen mit den vielen Mitarbeitenden der Gesundheits- und Pflegeversorgung, im Lebensmittelhandel sowie im Sicherheitsbereich sind Vorarlbergs Familien aktuell besonders gefordert“, stellt Wallner klar. Umso wichtiger ist es für ihn, unbürokratisch und treffsicher Hilfestellung zu bieten – „die Maßnahmen, auf die wir uns mit dem Bund verständigt haben, sind ein guter Anfang“, so der Landeshauptmann. Sie bestünden aus zahlreichen Vereinfachungen und Erleichterungen für Familien und einer sehr kulanten Auslegung z.B. was Fristen betrifft.

   So lassen sich derzeit Anträge auf Kinderbetreuungsgeld bzw. Familienzeitbonus ganz einfach per E-Mail stellen. Möglichst alle notwendigen Unterlagen sind als Foto bzw. als Scan zu übermitteln. Ist die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für Eltern aufgrund der aktuellen Situation mit dem Corona-Virus nicht möglich bzw. zumutbar, sind die Krankenkassen darüber hinaus angewiesen, keine Kürzungen beim Kinderbetreuungsgeld vorzunehmen. „Es wird empfohlen, mit dem Arzt telefonisch Kontakt aufzunehmen und die individuelle Situation zu besprechen. Denn trotz Corona kann die Mutter-Kind-Pass Untersuchung für das Kind bzw. die schwangere Frau sehr wichtig sein“, appelliert Landeshauptmann Wallner.

   Eine weitere Vereinfachung: Die erhöhte Familienbeihilfe wird aktuell auch dann weiter gewährt, wenn Untersuchungstermine im Bereich des Sozialministeriumservice abgesagt bzw. verschoben werden müssen. Das Sozialministeriumservice wird sich wegen eines neuen Untersuchungstermins melden. Und auch die Familienbeihilfe wird weiter gewährt, wenn die Berufsausbildung unterbrochen wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die Berufsausbildung nach Ende der Krisensituation fortgesetzt wird.

   „Darüber hinaus wird für Kinder, deren Eltern dringenden Bedarf an Kinderbetreuung haben, das Angebot weiterhin in der Schule und in Betreuungseinrichtungen sichergestellt“, bekräftigt Wallner. Damit werden insbesondere Alleinerziehende unterstützt, die in jenen Branchen arbeiten, die aktuell das öffentliche Leben aufrechterhalten und die Versorgung sicherstellen.

   In Erinnerung ruft der Landeshauptmann auch die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für Eltern. Arbeitgeber können Eltern für die Zeit der Schulschließungen bis zu drei Wochen diese Sonderbetreuungszeit gewähren, wenn es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt. Entscheidet sich der Arbeitgeber, eine Freistellung zu gewähren, übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten. Wallner appelliert, davon Gebrauch zu machen.

   Vielfältige Tipps zur Gestaltung des neuen Alltages sowie weitere Informationen für Familien finden Vorarlbergs Familien auf der Familienpass-App des Landes, die im App Store und bei Google Play kostenlos zum Download bereitsteht.

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