Presseaussendung · 09.03.2020 Kein Ausverkauf der Vorarlberger Wasserkraft Landeshauptmann Wallner und Bundesministerin Köstinger fordern gemeinsam Einstellung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens

Veröffentlichung
Montag, 09.03.2020, 15:37 Uhr
Themen
Wasser/Energie/EU/Wallner
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Republik Österreich wegen der Wiederverleihung der Wasserbenutzungsrechte gefährdet den Weiterbetrieb der Vorarlberger Kraftwerke und damit nicht nur die Energieversorgung im Lande, sondern auch die Energieautonomie Vorarlbergs. Für die Landesregierung ist das nicht hinnehmbar. „Die Vorarlberger Wasserkraft muss in Vorarlberger Hand bleiben“, betonte Landeshauptmann Markus Wallner in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesministerin Elisabeth Köstinger am Montag, 9. März, im Landhaus. Beide betonten den starken Schulterschluss zwischen Bund und Land in dieser Sache und forderten die Einstellung des Verfahrens.

Die Kraftwerke der illwerke vkw leisten einen essentiellen Beitrag zur Verwirklichung der energiepolitischen Ambitionen Vorarlbergs, insbesondere der Erreichung des ehrgeizigen Ziels der Energieautonomie, stellte Wallner klar: „Der reibungslose Weiterbetrieb dieser Kraftwerke ist von höchster energiepolitischer Bedeutung. Ein Ausverkauf unserer Wasserkraft muss daher verhindert werden.“

Bundesministerin Köstinger untermauerte das: „Wasser ist unser wichtigstes Gut – nicht nur, weil es unsere Lebensgrundlage ist. In Österreich erzeugen wir 75 Prozent unseres Stroms aus erneuerbaren Energien, davon sind rund 60 Prozent aus Wasserkraft. Das muss auch so bleiben. Internationalen Großkonzernen darf nicht Tür und Tor geöffnet werden“, zeigt sie sich kämpferisch. Mit der EU-Kommission wurde bereits Kontakt aufgenommen, um in Brüssel direkte Gespräche zu führen.

Für viele große Kraftwerkseinheiten rückt auf Grund ihres Alters der Ablauf der nach dem österreichischen Wasserrechtsgesetz befristeten Bewilligungsdauer näher. Deshalb haben die Kraftwerkbetreiber rechtzeitig Anträge auf Wiederverleihung der Wasserbenutzungsrechte bei der Obersten Wasserrechtsbehörde, dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, für den längstmöglichen Zeitraum von90 Jahren gestellt, um den Weiterbetrieb zu gewährleisten. Die Kommission behauptet, dass das österreichische Wasserrecht zum einen gegen die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie verstoße und dass die Niederlassungsfreiheit unzulässig eingeschränkt werde. Aus österreichischer Sicht ist das eine rechtliche Fehlinterpretation: „Es geht bei der Bewilligung um den Betrieb bestehender Anlagen, nicht um eine Dienstleistung. Niemand kann verstehen, dass diese Bewilligung europaweit ausgeschrieben werden sollte und dass dadurch ausländische Betreiber in Vorarlberg Wasserrechte erwerben und die Kraftwerke blockieren könnten“, erläuterte Landeshauptmann Wallner.

Konkret geht es in Vorarlberg um das Kraftwerk Rodund I inklusive Latschauwerk und Hangkanal nach Partenen, das Obervermuntwerk I sowie das Vermuntwerk. Auch illwerke-vkw-Vorstandsmitglied Christof Germann bekräftigte, dass es für die Stromproduktion des landeseigenen Unternehmens schwere Konsequenzen haben könnte, wenn die Bewilligungen für diese Anlagen, die das Herzstück einer ganzen Kraftwerkskette sind, versagt würde.

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