Presseaussendung · 02.10.2019 Landtagswahl: Stimmzettel in den „Amtlichen Wahlunterlagen“ Wahlentscheidung ohne Zeitdruck

Veröffentlichung
Mittwoch, 02.10.2019, 16:58 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Landtagswahl
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – In diesen Tagen wurden die „Amtlichen Wahlunterlagen“ an alle wahlberechtigten Personen in Vorarlberg versendet. Zu diesen gehören die „Amtliche Wahlinformation“ sowie – im Gegensatz zur Nationalratswahl 2019 - der „Amtliche Stimmzettel“. Mit der Zusendung des Stimmzettels vor dem Wahltag hat die wahlberechtigte Person Gelegenheit, in Ruhe und ohne dem in der Wahlzelle möglicherweise empfundenen Zeitdruck, vor allem die Vergabe von Vorzugsstimmen zu überlegen, teilt die Landeswahlbehörde mit. Der Stimmzettel soll mit den „Amtlichen Wahlunterlagen“ am Wahltag ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Unterlagen ersetzen jedoch keine Wahlkarte. Eine einfache Übermittlung des Stimmzettels in einem Kuvert ist daher keine gültige Stimmabgabe.

In den versendeten Unterlagen ist u.a. die „Amtliche Wahlinformation“ mit der Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie die persönlichen Angaben der wahlberechtigten Person zu finden. Dieser Abschnitt sollte - gemeinsam mit dem zugesandten Stimmzettel und einem Identitätsnachweis - zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da die Vorlage der Wahlinformation den Arbeitsablauf der Wahlbehörde erleichtert. Ist diese „Amtliche Wahlinformation“ am Wahltag nicht mehr verfügbar, können die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals beim Gemeindeamt erfragt oder über die Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg.at/landtagswahl abgerufen werden.

Ist der amtliche Stimmzettel nicht mehr vorhanden oder wurde vergessen, ihn in das Wahllokal mitzubringen, dann liegen in der Wahlzelle Stimmzettel zur Entnahme auf.

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com