Presseaussendung · 01.10.2019 Landtagswahl: Wahlinformation und Stimmzettel wurden ausgesendet Amtliche Wahlunterlagen für die Landtagswahl ergingen an die Wahlberechtigten

Veröffentlichung
Dienstag, 01.10.2019, 16:34 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Landtagswahl
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – In diesen Tagen werden die „Amtlichen Wahlunterlagen“ an alle wahlberechtigten Personen in Vorarlberg versendet. Zu diesen gehören die „Amtliche Wahlinformation“ sowie der „Amtliche Stimmzettel“ für die Landtagswahl 2019.

In den versendeten Unterlagen ist u.a. die „Amtliche Wahlinformation“ mit der Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie die persönlichen Angaben der wahlberechtigten Person zu finden. Dieser Abschnitt sollte - gemeinsam mit dem zugesandten Stimmzettel und einem Identitätsnachweis - zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da die Vorlage der Wahlinformation den Arbeitsablauf der Wahlbehörde erleichtert. Ist diese „Amtliche Wahlinformation“ am Wahltag nicht mehr verfügbar, können die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals beim Gemeindeamt erfragt oder über die Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg.at/landtagswahl  abgerufen werden. Ist der amtliche Stimmzettel nicht mehr vorhanden oder wurde vergessen, ihn in das Wahllokal mitzubringen, dann liegen in der Wahlzelle Stimmzettel zur Entnahme auf.

Mit der Zusendung des Stimmzettels vor dem Wahltag hat die wahlberechtigte Person Gelegenheit, in Ruhe und ohne dem in der Wahlzelle möglicherweise empfundenen Zeitdruck, vor allem die Vergabe von Vorzugsstimmen zu überlegen.

Beantragung einer Wahlkarte auch online möglich

In den zugesandten Wahlunterlagen findet sich auch ein persönlicher Zahlencode zur Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.wahlkartenantrag.at), ebenso sind ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung enthalten. Wahlberechtigte Personen, welche am Wahltag verhindert sind oder infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben – neben der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt – auch auf diese Arten die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Fristen für die Ausstellung einer Wahlkarte

Die Ausstellung einer Wahlkarte kann beim zuständigen Gemeindeamt bis zum 9. Oktober 2019 auf dem schriftlichen Wege beantragt werden, mündlich haben die Wahlberechtigten diese Möglichkeit noch bis zum 11. Oktober 2019, 12.00 Uhr. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.

Gemeinsam mit der Wahlkarte werden der amtliche Stimmzettel, ein Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt ausgefolgt oder zugesandt. Nach einer brieflichen Stimmabgabe durch die Wählerin bzw. den Wähler ist die verschlossene Wahlkarte entweder im Postwege so rechtzeitig an das zuständige Gemeindeamt zu übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens am Wahltag bis zum Schließen des letzten Wahllokals innerhalb der Gemeinde einlangt, oder am Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten abzugeben.

Die rechtzeitig an das Gemeindeamt übermittelten Wahlkarten werden am Wahltag durch die Wahlbehörden der Gemeinde ausgewertet und fließen in das Gemeindeergebnis ein.

Mit einer Wahlkarte ist neben der Briefwahl die Stimmabgabe im ursprünglich zuständigen Wahllokal sowie in jedem für Wahlkartenwähler eingerichteten Wahllokal in Vorarlberg möglich.

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