Presseaussendung · 08.07.2019 Nationalratswahl: AuslandsösterreicherInnen müssen Antrag stellen Eintragung in die Wählerevidenz kann bis 8. August 2019 beantragt werden

Veröffentlichung
Montag, 08.07.2019, 10:00 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Nationalratswahl
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Für die Nationalratswahl am Sonntag, 29. September 2019, sind wahlberechtigte österreichische Staatsangehörige mit inländischem Hauptwohnsitz automatisch in die Wählerevidenz eingetragen. Auslandsösterreicherinnen und
-österreicher, die wählen wollen, müssen bis spätestens Donnerstag, 8. August 2019, die Eintragung in die Wählerevidenz beantragen, nähere Informationen dazu siehe auf www.vorarlberg.at.

Als Stichtag wurde der 9. Juli 2019 bestimmt. Wahlberechtigt sind bei der Nationalratswahl alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zudem müssen diese Personen am Stichtag in einer Gemeinde Österreichs mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Im Ausland lebende österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein, um das aktive Wahlrecht zu erlangen. Sofern bisher kein Gebrauch von der Möglichkeit der Eintragung gemacht wurde oder die Zehn-Jahres-Frist für die Eintragung verstrichen ist, muss ein entsprechender Antrag auf Eintragung in die jeweilige Wählerevidenz, spätestens jedoch bis zum 8. August 2019 gestellt werden, um das Wahlrecht für diese Nationalratswahl zu erlangen.

Wahl-Hotline des Landes

Für nähere Auskünfte zur Nationalratswahl stehen die zuständige Wohnsitzgemeinde oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 zur Verfügung. Auch per E-Mail an wahlinfo@vorarlberg.at werden Fragen zur Wahl entgegengenommen. Weitere Informationen sind auf www.vorarlberg.at abrufbar.

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