Presseaussendung · 05.07.2019 Soziale Tarifstaffelung in der Kinderbetreuung wirkt Landesrätin Wiesflecker: Evaluationsbericht bestätigt Treffsicherheit

Veröffentlichung
Freitag, 05.07.2019, 13:36 Uhr
Themen
Soziales/Kinderbetreuung/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung hat das Forschungszentrum Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der FH Vorarlberg die Wirkung der sozial gestaffelten Elterntarife zwischen Herbst 2016 und Frühjahr 2019 evaluiert. Landesrätin Katharina Wiesflecker und Professor Frederic Fredersdorf präsentierten am Freitag, 5. Juli, im Landhaus das insgesamt sehr positive Ergebnis. Die Evaluation bestätigt, dass die soziale Staffelung ihre primäre Zielgruppe – vor allem berufstätige, arbeitssuchende oder in Ausbildung befindliche Eltern – nahezu optimal erreicht und entlastet.

Durch hohe Investitionen in den stetigen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, in die Qualitätsentwicklung – vor allem beim Personal – und in die Leistbarkeit der Betreuung wurde in den letzten fünf Jahren in Vorarlberg ein sozialpolitischer Meilenstein gesetzt, betonte Landesrätin Wiesflecker. Dadurch könne die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch die frühe Förderung der Kinder von vielen Familien gelebt werden. „Die Familien können aus einer breiten Vielfalt unterschiedlicher Angebote das Richtige für ihre Kinder wählen. Alle Kinder – auch jene aus armutsgefährdeten Familien – bekommen eine gute Qualität an Betreuungsangeboten“, so Wiesflecker.

Damit Kinderbetreuung für möglichst alle Familien in Vorarlberg leistbar ist, wurde ein landesweit einheitliches, sozial gestaffeltes Modell für die Elterntarife entwickelt. Seit der Einführung dieses Modells im Jahr 2016 hat das Land die Tarife mit insgesamt 895.000 Euro gefördert. Die Staffelung erfolgt in vier Stufen.

Im Jahr 2017 betrug die Zahl der Leistungsbeziehenden 2.422, im Jahr 2018 waren es 2.847 – die mit großem Abstand meisten davon in Staffelungsstufe 1 (Beziehende von Mindestsicherung und/oder Wohnbeihilfe oder von Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle; sie bezahlen 20 Euro für max. 25 Betreuungsstunden)

Unterstützung in prekären Lebenslagen

Professor Fredersdorf erläuterte die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation: Diese belegen die Wirksamkeit der Leistbaren Kinderbetreuung, um prekäre Lebenslagen zu verbessern. Eltern nehmen diese Leistung signifikant häufiger in Anspruch, je niedriger sie gebildet sind, je mehr minderjährige Kinder unter 18 Jahren bei ihnen im Haushalt leben und je geringer das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen ist. Vollzeit- und Teilzeit-Berufstätige sind häufiger in der Lage, durch diesen Bezug wieder arbeiten gehen zu können. Migrantische Zielgruppen mit nichtdeutscher Muttersprache verbessern durch den LK-Bezug ihre familiäre Lebenssituation signifikant stärker als deutschsprachige Zielgruppen.

Fredersdorfs Fazit: Die Leistbare Kinderbetreuung erreicht primäre Zielgruppen, ohne sie zu stigmatisieren, und sie entlastet Leistungsbeziehende materiell wie immateriell. Optimierungspotential gebe es in Konzeption, Vermittlung und Umsetzung und in den Staffelungsstufen 2 bis 4 sei das Modell noch ausbaufähig. Die Leistungsbeziehenden bewerten die soziale Tarifstaffelung überwiegend positiv bewertet, ebenso die bürgernahe und kompetente Vermittlung seitens der Landesverwaltung.

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