Presseaussendung · 14.06.2019 Soziales Netzwerk Wohnen: Mehr Wohnungen in mehr Gemeinden LSth. Rüdisser: Nachhaltige Integration von wohnungslosen Menschen

Veröffentlichung
Freitag, 14.06.2019, 09:37 Uhr
Themen
Soziales/Wohnen/Rüdisser
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Seit 2006 betreiben das Land Vorarlberg und seine Partner das Projekt Soziales Netzwerk Wohnen (SNW), um Menschen aus Krisensituationen herauszuhelfen, damit sie den Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben finden und wieder gesellschaftlich Tritt fassen können. Seit Anfang 2018 haben sich neun weitere Gemeinden diesem Netzwerk mit zusätzlichen 27 Wohnungen angeschlossen, berichtet Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser: „Somit stehen insgesamt 164 Wohnungen in 46 Gemeinden zur Verfügung.“

„Wohnen ist ein fundamentales Bedürfnis des Menschen“, betont der Landesstatthalter. Gerade für Menschen in Krisensituationen ist es aber sehr schwer, am freien Wohnungsmarkt eine passende und finanzierbare Wohnung zu bekommen. Es sind hauptsächlich Alleinstehende, die aus verschiedensten Gründen in existenziellen Schwierigkeiten stecken – nach Arbeitsplatzverlust, oder Scheidung, wegen psychischen Erkrankungen oder Zugehörigkeit zu einer Rand- oder Problemgruppe. „Das Soziale Netzwerk Wohnen ist im Ländervergleich ein einzigartiges Erfolgsmodell“, unterstreicht Rüdisser. Ziel sei es, die Menschen möglichst wieder in ein normales Wohnumfeld zu integrieren – eigenverantwortlich und mit eigenem Mietvertrag.

Die ambulante Betreuung wird durch die ambulanten Stellen der Vorarlberger Wohnungslosenhilfe Caritas, Kaplan Bonetti Beratungsstelle und das IfS sichergestellt, ergänzt um den Verein Neustart. Das Modell funktioniert so, dass die Klienten einen Drei-Jahres-Mietvertrag erhalten und in dieser Zeit eine ambulante Wohnbetreuung angeboten wird. Gelingt die wohnliche Integration, kann das Mietverhältnis im normalen Prozedere verlängert werden.

Das landesweite Projekt hat sich klar durchgesetzt, betont Landesstatthalter Rüdisser: „Der aktuelle Bericht zeigt auf, dass es dabei zu keiner ‚Sogwirkung‘ in die Ballungszentren kommt, sondern eine landesweite Verteilung möglich ist.“ Die Wohnbauförderungsabteilung des Landes stellt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden sicher, dass parallel zum Bau einer neuen Wohnanlage stets zumindest eine Wohnung für die Vergabe im Rahmen des Sozialen Netzwerks Wohnen zur Verfügung gestellt wird. Diese Verpflichtung ist seit 2016 in den Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes verankert. „Aufgrund der positiven Erfahrungen soll das Erfolgsmodell gemeinsam mit den Gemeinden weitergeführt und künftig noch stärker in allen Landesteilen verankert werden“, sagt Rüdisser abschließend.

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