Presseaussendung · 21.05.2019 LH Wallner und LTP Sonderegger: "Die Zukunft Europas mitbestimmen" Appell zur Teilnahme an Europawahl – Wahlkarten werden bis Freitag, 24. Mai, von den Gemeindeämtern ausgestellt

Veröffentlichung
Dienstag, 21.05.2019, 15:34 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Europa/Wallner/Sonderegger
Redaktion
Mathias Bertsch

Bregenz (VLK) – Am Sonntag, 26. Mai 2019, wählt Österreich seine 18 von insgesamt 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Gemeinsam mit Landtagspräsident Harald Sonderegger ruft Landeshauptmann Markus Wallner die Vorarlberger Bevölkerung auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen: "Wählen ist ein hohes demokratisches Gut." Wahlkarten können noch bis spätestens Mittwoch, 22. Mai (schriftlich) bzw. bis Freitag, 24. Mai, 12:00 Uhr, (mündlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Für Fragen zur Wahl ist eine Hotline im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet (05574/511-21880).

Zwischen dem 23. Mai und dem 26. Mai 2019 finden die EU-Wahlen in allen 28 EU-Mitgliedstaaten statt. Insgesamt werden 751 Abgeordnete gewählt, davon 18 aus Österreich. Rund 380 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger haben die Gelegenheit, an die Urne zu gehen.

Gemeinsamer Appell

Einen gemeinsamen Appell, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, richten wenige Tage vor dem Urnengang Landtagspräsident Sonderegger und Landeshauptmann Wallner an Vorarlbergs Wahlberechtigte. "Das ist ein wichtiger Wahltag. Wer nicht zur Wahl geht, gibt ein zentrales Grundrecht der Demokratie aus der Hand", begründet Wallner den Aufruf. Europa sei gerade jetzt auf den Rückhalt der Menschen angewiesen, so der Landeshauptmann weiter: "Entscheiden wir aktiv mit über den künftigen Kurs der EU. Vorarlberg braucht ein starkes Europa."

Eindringlich appelliert auch Landtagspräsident Sonderegger an alle Wahlberechtigten in Vorarlberg: "Ihre Stimme zählt! Sie bestimmen mit, wer im Europäischen Parlament Ihre Interessen vertritt und in welche Richtung sich die EU entwickelt." Sonderegger ermuntert insbesondere die junge Generation ab 16 Jahren, an der Wahl teilzunehmen: "Lasst nicht andere über eure Zukunft entscheiden. Geht wählen!" In Österreich sind die Wahlberechtigten seit dem EU-Beitritt zum bereits sechsten Mal aufgerufen, über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzuentscheiden.

Für die Wahl der von Österreich zu entsendenden Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahl) am 26. Mai 2019 sind nach Auflage der Wählerverzeichnisse in Vorarlberg insgesamt 274.986 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger wahlberechtigt. Gegenüber der EU-Wahl von 2014 ist die Zahl der nichtösterreichischen Unionsbürgerinnen und -bürger, welche in Vorarlberg ein Wahlrecht besitzen, von 2.278 Personen auf heuer 2.231 zurückgegangen. Zudem sind 3.394 Auslandsösterreicher mit letztem Wohnsitz in Vorarlberg wahlberechtigt.

Wahlwerbende Parteien

Für die Europawahl am 26. Mai 2019 kandidieren sieben wahlwerbende Parteien:

1.    Österreichische Volkspartei (ÖVP)

2.    Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)

3.    Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen (FPÖ)

4.    Die Grünen - Grüne Alternative (GRÜNE)

5.    NEOS - Das Neue Europa (NEOS)

6.    KPÖ PLUS - European Left, offene Liste (KPÖ)

7.    EUROPA JETZT - Initiative Johannes Voggenhuber (EUROPA)

Amtliche Wahlinformation

In den vergangenen Wochen wurde die "Amtliche Wahlinformation" an jede wahlberechtigte Person in Vorarlberg versendet. In dieser Wahlinformation finden die Wählerinnen und Wähler Angaben zum zuständigen Wahllokal und dessen Öffnungszeit. Weiters enthält die "Amtliche Wahlinformation" einen Zahlencode für die Online-Beantragung einer Wahlkarte (www.wahlkartenantrag.at) sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung. Wahlberechtigte Personen, welche am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben – neben der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt – auch auf diesen Wegen die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Die Mitnahme des personalisierten Abschnittes dieser Information in das Wahllokal stellt eine Erleichterung im Arbeitsablauf der Wahlbehörde dar. Sollte die "Amtliche Wahlinformation" am Wahltag nicht mehr verfügbar sein, so kann sich die wahlberechtigte Person beim zuständigen Gemeindeamt über das zuständige Wahllokal und die Öffnungszeiten informieren und anschließend das Wahllokal mit dem für die Wahl notwendigen Lichtbildausweis aufsuchen.

Stimmabgabe im Wahllokal

Die örtlichen Wahlzeiten sind von den Gemeindewahlbehörden festgelegt worden. Die Wahllokale in den Vorarlberger Gemeinden öffnen in der Regel zwischen 07:00 und 08:00 Uhr und schließen zwischen 12:00 und 13:00 Uhr. Die Öffnungszeiten aller Wahllokale in Vorarlberg sind auf den Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg/wahlen zu finden.

Stimmabgabe per Wahlkarte

Die Stimmabgabe per Wahlkarte ist nicht nur im zuständigen Wahllokal möglich, sondern auch in jedem österreichischen Wahllokal sowie per Briefwahl. Die Ausstellung einer Wahlkarte kann beim zuständigen Gemeindeamt schriftlich bis Mittwoch, 22. Mai 2019, mündlich bis Freitag, 24. Mai 2019, 12:00 Uhr, beantragt werden. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Geh- und transportunfähige oder bettlägerige Wahlberechtigte können eine Wahlkarte verlangen und beantragen, dass sie von einer besonderen Wahlbehörde in ihrer Unterkunft zwecks Stimmabgabe besucht werden.

Bei einer Stimmabgabe per Briefwahl muss die Wahlkarte im Postwege so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden, dass sie dort spätestens am Wahltag, 17:00 Uhr, einlangt. Sie kann aber auch am Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17:00 Uhr abgegeben werden. Bei der Übermittlung der Wahlkarte fallen keine Portokosten an.

Stimmzettel, Vorzugsstimmen

Für die Europawahl gibt es bundesweit einen einheitlichen Stimmzettel. Die Größe des Stimmzettels für die Europawahl 2019 entspricht dem Format DIN A4. Der Stimmzettel wird – anders als bei der Landtagswahl – nicht nach Hause zugestellt, sondern am Wahltag im Wahllokal an die Wählerinnen und Wähler ausgehändigt.

Auf dem Stimmzettel sind die Parteibezeichnungen und die Kurzbezeichnungen – nicht aber die Namen der einzelnen Bewerber – abgedruckt. Für die Vergabe von Vorzugsstimmen an einzelne Bewerber ist ein freies Feld ausgewiesen.

Die Wählerin bzw. der Wähler kann eine Vorzugsstimme für eine Bewerberin/einen Bewerber der von ihr/ihm gewählten Partei vergeben. Dies geschieht durch die Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer dieses Bewerbers im auf dem amtlichen Stimmzettel hiefür vorgesehenen freien Raum.

Die Namen der Bewerberinnen und Bewerber sind aus den vor dem Wahllokal sowie in der Wahlzelle angeschlagenen veröffentlichten Wahlvorschlägen zu ersehen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich über die Bewerberinnen und Bewerber der verschiedenen Parteien über die Homepage des Landes Vorarlberg www.vorarlberg.at/wahlen zu informieren.

Wirkung der Vergabe von Vorzugsstimmen

Die Vergabe von Vorzugsstimmen kann sich bei der Zuweisung der Mandate an die Wahlwerber auswirken. Es werden die zu vergebenden Mandate zunächst der Reihe nach jenen Bewerbern zugewiesen, die im Bundesgebiet Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens fünf Prozent der Parteisumme erhalten haben. Mandate, die nicht auf Grund der Zahl der Vorzugsstimmen vergeben werden, werden nach der Reihenfolge der Parteiliste zugewiesen.

Keine Wahl ohne Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Durchführung einer allgemeinen Wahl ist nicht ohne aktive ehrenamtliche Mitwirkung denkbar. Landeshauptmann Wallner und Landtagspräsident Sonderegger danken in diesem Zusammenhang den mehr als 2.500 Mitgliedern von Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden sowie den zahlreichen weiteren Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz am Wahlsonntag in den Wahllokalen und bei der Ergebnisermittlung: "Die Durchführung einer allgemeinen Wahl ist ohne diese aktive ehrenamtliche Mitwirkung nicht denkbar."

Wahl-Hotline des Landes

Für nähere Auskünfte zur Europawahl stehen die zuständige Wohnsitzgemeinde oder die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 zur Verfügung. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail wahlinfo@vorarlberg.at entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/wahlen abrufbar.

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