Presseaussendung · 07.02.2019 LR Gantner: Gewaltverbrecher rasch aus der Asylwarteschleife nehmen Gegen den Attentäter muss mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden

Veröffentlichung
Donnerstag, 07.02.2019, 16:15 Uhr
Themen
Sicherheit/Asyl/BH Dornbirn/Gantner
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Angesichts des tödlichen Messerangriffes eines türkischen Asylwerbers auf einen leitenden Beamten der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn sagt Landesrat Christian Gantner: "Tief betroffen von diesem in der Vorarlberger Landesverwaltung bislang einmaligen Vorfall gilt mein ganzes Mitgefühl der Familie und den Angehörigen des Opfers." Es sei klar, dass in einer solchen Situation nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann.

Neben den bereits eingeleiteten Sofortmaßnahmen ist es für Landesrat Gantner notwendig, dass das Sicherheitskonzept für die Landesgebäude insbesondere zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft und die in Aussicht genommenen Maßnahmen rasch und konsequent umgesetzt werden. Weiters stehe fest, dass Messerstecher und Attentäter in Vorarlberg keinen Platz haben. "Es gibt Null-Toleranz für solche Gewalttaten. Das laufende Asylverfahren des Attentäters ist rasch zu beenden. Ein schnelles Handeln ist zum Schutz der Bevölkerung notwendig", betont Gantner. Er ersucht die Strafbehörden, mit aller Härte des Gesetzes vorzugehen, und den Innenminister, eine rasche Beendigung des Aufenthaltsrechts dieses Gewalttäters zu prüfen und dessen Ausweisung zu veranlassen: "Wer in unserem Land leben will, muss wissen, dass er sich an unsere Werte- und Rechtsordnung zu halten hat. Vor allem Gewalt ist in keiner Form zu dulden. Wer das nicht einsehen will und massiv dagegen verstößt, für den ist hier kein Platz."

Aus Sicht von Landesrat Gantner ist es auch höchst problematisch, dass eine Person, die amtsbekannt ist und über die ein Aufenthaltsverbot für Österreich verhängt wurde, bis zum Ausgang des Asylverfahrens auf freiem Fuß belassen wird. "Daher müssen auf Bundesebene im Rahmen der Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Personen, die in Österreich trotz einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens bzw. trotz eines aufrechten Aufenthaltsverbotes um Asyl ansuchen, bis zum Ausgang des Asylverfahrens nicht auf freiem Fuß belassen werden", erklärt Gantner.

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