Presseaussendung · 23.01.2019 Geändertes Campingplatzgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 30. Jänner möglich

Veröffentlichung
Mittwoch, 23.01.2019, 09:44 Uhr
Themen
Recht/Gesetzgebung/Camping
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung des Campingplatzgesetzes zur Begutachtung versandt. Die Novelle liegt bis zum 30. Jänner 2019 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und kann auf der Homepage des Landes unter www.vorarlberg.at/gesetzesbegutachtung abgerufen weden. Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge abgeben.

Auf Campingplätzen dürfen bauliche Anlagen im Zusammenhang mit Zelten oder Wohnwagen - von bestimmten kleineren Ausnahmen abgesehen - nicht errichtet werden. Mit der vorliegenden Novelle des Campingplatzgesetzes sollen nunmehr die bestehenden Ausnahmen von diesem Verbot - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (wie leichte Demontierbarkeit, Beschränkung auf eine überdeckte Fläche von höchstens 35 m²) - auf feste Anbauten im Eingangsbereich von Wohnwagen und feste Schutzdächer für Wohnwagen und die genannten Anbauten erweitert werden.

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