Presseaussendung · 22.11.2018 Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 3. Dezember möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 22.11.2018, 09:31 Uhr
Themen
Recht/Gesetzgebung/Elektrizitätswirtschaftsgesetz
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes zur Begutachtung versandt. Die Novelle liegt bis Montag, 3. Dezember 2018 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und kann auf der Homepage des Landes www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.

Mit der vorliegenden Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes sollen zum einen die grundsatzgesetzlichen Bestimmungen, die im Rahmen der Sammelnovelle im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 erlassen wurden, ausgeführt werden. Zum anderen sollen (weitere) Bestimmungen der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU im Elektrizitätsrecht umgesetzt werden: Bei großen thermischen Erzeugungsanlagen (größer als 20 Megawatt) ist im Hinblick auf den Betrieb als mögliche hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlage eine Kosten-Nutzenanalyse durchzuführen. Für den Anschluss dezentraler Erzeuger von Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung sind standardisierte und vereinfachte Verfahren bereitzustellen, um deren Netzanschluss zu erleichtern. Zudem soll die Anzeigepflicht der Stromhändler entfallen. Auch der Elektrizitätsbeirat soll im Sinne der Deregulierung entfallen.

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