Presseaussendung · 25.09.2018 Gezielte Siedlungsschwerpunkte, verpflichtende räumliche Entwicklungspläne, Vermeidung von Baulandhortung Landesregierung beschließt Neuordnung der Raumplanung und des Grundverkehrs

Veröffentlichung
Dienstag, 25.09.2018, 14:35 Uhr
Themen
Raumplanung/Wallner/Rüdisser/Rauch
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat die Novellen zum Raumplanungsgesetz und Grundverkehrsgesetz heute, Dienstag, beschlossen und dem Landtag zur Beschlussfassung zugewiesen. Im Kern geht es der Landesregierung darum, einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, Baulandhortung zu verhindern, die Sicherung von Flächen für Wirtschaft und Landwirtschaft zu gewährleisten und bereits gewidmete Bauflächen der baulichen Nutzung zuzuführen. Landeshauptmann Markus Wallner, Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser und Landesrat Johannes Rauch gaben im anschließenden Pressefoyer die Details dazu bekannt.

In die Regierungsvorlage eingeflossen sind – gegenüber dem im April 2017 vorgelegten Begutachtungsentwurf – auch Rückmeldungen aus den zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen.  Die Ergebnisse des im Herbst 2017 durchgeführten Bürgerrats sowie der im Frühjahr 2018  stattgefundenen Raumbild-Konferenz wurden bei der Ausarbeitung der Gesetzesnovellen ebenfalls berücksichtigt.

Vorarlberg hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch und sehr erfreulich entwickelt, betonte Landeshauptmann Wallner und verdeutlichte dies anhand einiger Zahlen: Die heimische Wirtschaft ist in den vergangenen zehn Jahren real um 2,2 Prozent im Jahresschnitt gewachsen. Innerhalb von 20 Jahren ist die Bevölkerungszahl auf heute knapp 394.000 angewachsen, das ist ein Plus von 13,8 Prozent. Auch die Zahl der unselbständig Beschäftigten ist in diesem Zeitraum von 129.500 auf 166.000 angestiegen. Dementsprechend hat sich auch die Zahl der Wohneinheiten entwickelt: 2001 gab es in Vorarlberg knapp 149.000 Wohnungen (Haupt- und Nebenwohnsitz), im Jahr 2018 sind es gut 200.000 Wohnungen.

„Diese Entwicklungen wirken sich natürlich auf die Raumplanung und die Flächennutzung aus. Im Sinne eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden, des leistbaren Wohnens sowie einer planvollen Entwicklung der Gemeinden – auch in überörtlicher Abstimmung – hat die Landesregierung heute ein umfangreiches Paket zur Novellierung des Raumplanungs- und des Grundverkehrsgesetzes beschlossen“, informierte der Landeshauptmann. „Die hohen Preissteigerungen am Grundstücksmarkt haben natürlich auch Auswirkungen auf die Preise am Wohnungsmarkt“, so Landesrat Rauch, „mit den Gesetzesnovellen versuchen wir dem entgegenwirken, um leistbares Wohnen auch in Zukunft zu ermöglichen“.

Weniger Baulandhortung, mehr Mobilität von Baugrundstücken

Land und Gemeinden kämpfen seit vielen Jahren darum, die Zersiedelung bzw. fehlende Verdichtung nach innen und das „Ausfransen“ der Bebauung an den Ortsrändern zu verhindern. Die zentralen Maßnahmen aus den nun vorliegenden Gesetzesentwürfen sind:

  • eine befristete Widmung von Bauflächen auf sieben Jahre bei Neuwidmungen,

  • ein Erklärungsverfahren beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken

  • eine Obergrenze von fünf Hektar beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken (unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen)

  • die Vermeidung einer Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder,

  • Schaffung von Siedlungsschwerpunkten und Verdichtungszonen

  • die Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung eines räumlichen Entwicklungsplanes (REP).

    Durch die Befristung wird der Anreiz vermindert, befristet gewidmete Bauflächen als Wertanlage zu erwerben, da bei nicht widmungsgemäßer und fristgerechter Verwendung eine entschädigungslose Umwidmung erfolgt. „Neuwidmungen sollen künftig nur mehr bei absehbarer tatsächlicher Bebauung erfolgen. Eine Frist von sieben Jahren ist angemessen, insbesondere wenn – wie dies nun vorgesehen ist – auf anhängige Gerichtsverfahren sowie jene Zeiten Bedacht genommen wird, in denen eine Bebauung für den Eigentümer aufgrund von Bestimmungen nach dem RPG gar nicht möglich war (z.B. verhängtes Bauverbot, Umlegungsverfahren, Vorbehaltsflächenwidmung)“, verwies Landesstatthalter Rüdisser auf erfolgte Nachbesserungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf.

    Aktive Bodenpolitik von Land und Gemeinden wird forciert

    „In Ergänzung zu den Novellierungen des Raumplanungs- und des Grundverkehrsgesetzes planen die Regierungsparteien auch über das neu zu schaffende Instrument des Bodenfonds Land und Gemeinden künftig in die Lage zu versetzen, strategisch wichtige Grundstücke für die Landes- und Gemeindeentwicklung anzukaufen“, informierte Landesrat Rauch, „sei es für die eigene Nutzung oder als Flächenreserve für andere Grundstücke, die nur im Tauschwege zu bekommen sind“, fügte Rüdisser an.

    Die beiden Gesetzesnovellen werden jetzt dem Landtag zur Beschlussfassung zugewiesen. Die Gesetze sollen voraussichtlich am 1. März 2019 in Kraft treten.

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