Presseaussendung · 17.09.2018 Krankenkassenreform: LR Bernhard weist Kritik zurück Landesrat: "Inhaltliche Grundlage dafür fehlt"

Veröffentlichung
Montag, 17.09.2018, 12:16 Uhr
Themen
Gesundheit/Krankenkasse/VGKK/Bernhard
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Gesundheitslandesrat Christian Bernhard fehlt die inhaltliche Grundlage für die Kritik am vorliegenden Entwurf zur Krankenkassenreform. Derzeit wird der entsprechende Gesetzesentwurf in Vorarlberg einer intensiven Begutachtung unterzogen. "Zwar kann erst nach deren Ende ein endgültiges Urteil abgegeben werden. Schon jetzt lässt sich aber sagen, dass die Vorarlberger Forderungen berücksichtigt wurden: Rücklagen und Planungshoheit verbleiben ebenso wie die Beiträge im Land", fasst Bernhard zusammen.

Für die Kritik am vorliegenden Entwurf sieht der Gesundheitslandesrat keinen Anlass. "Es fehlt aus meiner Sicht dafür jegliche inhaltliche Grundlage", so Bernhard.

   Dass, wie kolportiert, den Vorarlberger Versicherten ab 2023 rund 102 Millionen Euro fehlen würden, sei unzutreffend, betont Landesrat Bernhard: "Fakt ist, dass jeder Landesstelle jene Beiträge, die im jeweiligen Bundesland entrichtet wurden, auch zukünftig zur Verfügung stehen". Damit ist sichergestellt, dass weiterhin 100 Prozent der in Vorarlberg von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erwirtschafteten Beitragseinnahmen im Land bleiben. Im derzeitigen System mussten 1,64 Prozent davon – das waren etwa acht Millionen Euro jährlich – in einen Ausgleichsfonds auf Bundesebene abgeführt werden. Dieser Ausgleichsfonds wird mit der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen abgeschafft.

   Die Beiträge, die den Gebietskrankenkassen vor allem als Aufwandsersatz für die Einhebung von Kranken-, Pensions-, Unfallversicherungen sowie diversen Steuern bislang zur Verfügung gestellt wurden, werden künftig im Rahmen des Jahresvoranschlages den Landesstellen zur Verfügung gestellt.

   Außerdem wird hinkünftig ein Innovations- und Zielsteuerungsfonds eingerichtet, um Gesundheitsreformprojekte in den Landesstellen, insbesondere zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung, zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, e-Health-Anwendungen und zur Zielsteuerung innerhalb der Landesstellen zu finanzieren. Die Verteilung dieser Mittel soll künftig an Zielvorgaben gebunden sein, um jene Einrichtungen, die innovativ sind und effizient wirtschaften, zu belohnen. Für die bisher schon gut wirtschaftende Vorarlberger Gebietskrankenkasse dürfte diese Auflage nicht schwer zu erfüllen sein. Bernhard: "Die VGKK wird im Gegenteil davon profitieren, weil die schlechter wirtschaftenden Kassen durch die künftigen Zielvorgaben stärker an die Kandare genommen werden können".

    Der Leistungsanspruch auf eine adäquate Krankenbehandlung bleibt mit einer neuen Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) voll aufrecht – auch im niedergelassenen Bereich. Ein Entfall von 102 Millionen Euro pro Jahr in Vorarlberg ist schon deshalb völlig undenkbar, weil die ÖGK damit ihrer gesetzlichen Pflicht als Krankenversicherung grob zuwiderhandeln würde.

   Dass Vorarlberg mit dem Gesetz zum Bittsteller in Wien degradiert wird, sei ebenfalls nicht zutreffend, stellt der Landesrat klar: "Bislang unterstützte Vorarlberg die schlechter wirtschaftenden Krankenkassen jährlich mit rund acht Millionen Euro. Das gehört mit der Neuregelung der Vergangenheit an, weil der Ausgleichsfonds abgeschafft wird und die Vergabe der Bundesmittel endlich an Zielvorgaben gebunden ist. Wenn schlechter wirtschaftende Kassen zu mehr Effizienz angehalten werden, ist das auch für die besser wirtschaftenden Kassen ein wichtiger Fortschritt".

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