Presseaussendung · 29.05.2018 LH Wallner: Jugendschutzgesetz in der Begutachtung Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen - Änderungsvorschläge bis 13. Juni möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 29.05.2018, 09:43 Uhr
Themen
Gesetzgebung/Jugendschutzgesetz/Wallner
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat die Novelle des Kinder- und Jugendschutzgesetzes zur Begutachtung versandt. Wesentliche Änderungen betreffen die Anpassung der Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre und die Anhebung des Schutzalters für Rauchen auf 18 Jahre. Bis Mittwoch, 13. Juni 2018, liegt der Gesetzentwurf bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur Einsicht auf und können auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.

Die Inhalte der vorliegenden Novelle entsprechen den getroffenen Vereinbarungen der Jugendreferentenkonferenz vom April 2018 in Hall. Für Landeshauptmann Markus Wallner ist die Harmonisierung der Jugendschutz-Bestimmungen "sinnvoll": "Jugendliche müssen gleich behandelt werden, egal in welchem Bundesland sie zuhause sind". Während Vorarlberg bei der Ausgehzeit einlenkt und diese für 14- bis 16-Jährige um eine Stunde auf 01:00 Uhr ausweitet, müssen östliche Bundesländer die Vorarlberger Regelung beim gebrannten Alkohol (Anhebung auf 18 Jahre) übernehmen. Die Vereinheitlichung des Jugendschutzes soll noch in diesem Jahr erledigt werden, damit die entsprechenden Änderungen in Sachen Rauchen, Hochprozentiges und Ausgehzeiten bereits mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten können.

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