Presseaussendung · 12.04.2018 Erweiterung Messepark: Raumplanungsbeirat folgt Empfehlung des Landes LSth. Rüdisser: Sämtliche Aspekte diskutiert und berücksichtigt, Erweiterung um 1.500 m² befürwortet

Veröffentlichung
Donnerstag, 12.04.2018, 12:30 Uhr
Themen
Raumplanung/Messepark/Rüdisser
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Der Raumplanungsbeirat hat sich in seiner heutigen (Donnerstag) Sitzung mit der Erweiterung des Messeparks beschäftigt. Die Beiratsmitglieder folgten mehrheitlich der Empfehlung des Landes, die Verkaufsfläche auf insgesamt 19.000 Quadratmeter, davon maximal 3.000 Quadratmeter für Lebensmittel, zu erweitern, informiert Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser. Das bedeutet eine Erhöhung der bisherigen Verkaufsfläche um 1.500 m² oder acht Prozent. „Sämtliche Aspekte, insbesondere die Bereiche Raumplanung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt wurden dabei einer sorgfältigen Beurteilung durch Sachverständige und einem öffentlichen Auflageverfahren unterzogen. Diese umfassende Prüfung bildete die Basis für diese Entscheidung“, betont Rüdisser.

Die Landesregierung hat im Zuge des Verfahrens eine verkehrsplanerische Stellungnahme der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und eine Stellungnahme des raumplanerischen Amtssachverständigen eingeholt. Auf Grundlage der Sachverständigengutachten und einer detaillierten handelswissenschaftlichen Betrachtung durch die auf Handelsfragen spezialisierte Beratungsfirma CIMA erschien es fachlich nur vertretbar, einen Landesraumplan für ein EKZ Messepark in Dornbirn mit einer Verkaufsfläche von insgesamt höchstens 19.000 m² für sonstige Waren, hievon maximal 3.000 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, vorzusehen. Diese Verkaufsfläche muss sich auf mindestens zwei Stockwerke erstrecken.

Aufgrund der Verkehrssituation und der damit verbundenen Umweltauswirkungen wurde im Zuge des EKZ-Landesraumplan-Verfahrens auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Die durchgeführte strategische Umweltprüfung hat ergeben, dass bei der Erlassung des Landesraumplanes mit keinen erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist.

Das Auflage- und Anhörungsverfahren wurde in der Zeit von Ende November 2017 bis Ende Jänner 2018 durchgeführt. Dabei haben zahlreiche Interessensgruppen, Gemeinden, Regios und Nachbarregionen eine Stellungnahme abgegeben, die großteils die Empfehlung des Landes zu einer moderaten Verkaufsflächenausweitung um 1.500 m² auf 19.000 Quadratmeter unterstützten.  

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