Presseaussendung · 12.03.2018 LH Wallner: "Vorarlberger Mindestsicherung hält und wirkt" Landeshauptmann und Landesrätin Wiesflecker: "Vorarlberger Modell hat rechtlich standgehalten und zeigt die gewünschte Wirkung"

Veröffentlichung
Montag, 12.03.2018, 16:25 Uhr
Themen
Soziales/Mindestsicherung/Wallner/Wiesflecker
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Mindestsicherung bewähre sich und stelle eine sehr gute Lösung dar, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Katharina Wiesflecker nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Niederösterreichischen Regelung. "Das Vorarlberger Modell hat rechtlich standgehalten und die Erwartungen, die mit der Einführung verknüpft waren, haben sich erfüllt", erklärt der Landeshauptmann.

Die neue Mindestsicherung ist in Vorarlberg seit 1. Juli 2017 in vollem Umfang in Kraft. Die Kernpunkte der Änderungen: Kostendämpfung durch neue Richtsätze für Wohngemeinschaften (davon betroffen sind vor allem Flüchtlinge) und durch begrenzte Anerkennung von Wohnkosten, mehr Sachleistungen, Anpassungen im Familienbereich bei den Kinderrichtsätzen und besserer Wiedereinstieg. Außerdem wurde die Vorarlberger Integrationsvereinbarung als Bestandteil der Mindestsicherung verankert.

"Notwendige Anpassungen"

Dass im Dezember die wesentlichen Maßnahmen der Vorarlberger Neuregelung vom VfGH bestätigt worden sind, spreche für die rechtliche Qualität, mit der die geänderte Handhabung ausgearbeitet worden sei, so Wallner. Dazu komme, dass das Vorarlberger Modell auch die Einsparungsziele, die man sich gesetzt hat, erreicht habe. Eine Million Euro wurden 2017 eingespart.

Vorarlberg habe "mit Augenmaß" reagiert

Trotz vorgenommener Einschnitte sei es in Vorarlberg gelungen, die grundsätzlichen Ziele der finanziellen Hilfestellung nicht aus den Augen zu verlieren, findet Landesrätin Wiesflecker klare Worte: "Armut bekämpfen bzw. vermeiden und soziale Ausschließung verhindern – darauf liegt auch weiter der Fokus."

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