Presseaussendung · 27.12.2017 Intensives legistisches Arbeitsprogramm des Landes in erster Jahreshälfte Schwerpunkte bilden Novellen zu Grundverkehr und Raumplanung, ein Gesetz zum Schutz der Bodenqualität und die umfangreiche Gemeinderechtsnovelle

Veröffentlichung
Mittwoch, 27.12.2017, 09:34 Uhr
Themen
Politik/Gesetzgebung/Wallner/Mennel
Redaktion
admin

Bregenz (VLK) – Ein intensives legistisches Arbeitsprogramm kündigen Landeshauptmann Markus Wallner und Legistik-Landesrätin Bernadette Mennel für die erste Jahreshälfte 2018 an. Mit Hochdruck wird an den Novellen zum Grundverkehrs- und Raumplanungsrecht gearbeitet. Es soll auch ein Gesetz zum Schutz der Bodenqualität geben. Geplant sind darüber hinaus eine umfangreiche Gemeinderechtsnovelle, die Umsetzung des Bildungsreformgesetzes 2017 sowie Anpassungen an das neue Datenschutzrecht der EU, informiert die Landesrätin.

Grund und Boden sind ein knappes Gut in Vorarlberg. Die Folge sind vielfältige Herausforderungen, auf die das Land positiv gestaltend einwirken will. Das wird insbesondere auch am Gesetzesprogramm deutlich, das im ersten Halbjahr 2018 abgearbeitet werden soll, betonen Landeshauptmann Wallner und Landesrätin Mennel.

Raumplanungsgesetz-Novelle

Geplant ist eine Raumplanungsgesetz-Novelle mit verschiedenen Instrumenten, um der Baulandhortung entgegenzuwirken und Bauland möglichst dort verfügbar zu machen, wo es benötigt wird; Dabei ist neben anderen Maßnahmen insbesondere an befristete Widmungen (d.h. dass die Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist widmungsgemäß zu bebauen sind), an Maßnahmen zur dichteren Verbauung an geeigneten Standorten (Verdichtungszonen) und an Vorbehaltsflächen für gemeinnützigen Wohnbau gedacht. Die Grundlage für die Planung der Gemeinden soll in allen Fällen ein verpflichtend zu erstellendes Raumentwicklungskonzept (REK) sein; Maßnahmen der vertraglichen Raumordnung sollen weiter forciert werden. "Wir müssen es schaffen, die Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse nach innen zu verdichten und gleichzeitig die äußeren Siedlungsgrenzen möglichst zu halten", unterstreicht Wallner die Zielsetzung.

Mit einer Grundverkehrsgesetz-Novelle soll auch schon beim Erwerb von Grundstücken noch stärker als bisher das öffentliche Interesse geschützt werden: der zum Schutz der Landwirtschaft bestehende landwirtschaftliche Grundverkehr bleibt weitgehend unverändert. Lediglich den Gemeinden und dem Land werden gewisse Erleichterungen eingeräumt, soweit sie Grundstücke zur Realisierung bestimmter Projekte benötigen. Neu ist allerdings, dass der Erwerb unbebauter Baugrundstücke wieder Beschränkungen unterworfen werden soll: die/der Erwerber/in soll erklären müssen, dass das Grundstück innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist einer widmungsgemäßen Bebauung zugeführt wird. Geschieht das nicht, droht letztlich die Versteigerung des Grundstücks. Landesrätin Mennel dazu: "Es sind Vorkehrungen, mit denen wir sicherstellen wollen, dass Baulandgrundstücke ohne konkreten Bedarf bloß für Zwecke der Spekulation oder der Veranlagung erworben werden."

Bodenschutzgesetz  

Einem starken Nutzungsdruck sind in Vorarlberg auch Flächen ausgesetzt, die nicht für Bauzwecke bestimmt sind. Hier gilt es, die Qualität des unverbauten Bodens zu schützen, insbesondere zur Wahrung der Bodengesundheit und der Bodenfruchtbarkeit. Die bisherigen Regelungen des Klärschlammgesetzes sollen daher durch ein neues, breiter angelegtes Gesetz zum Schutz der Bodenqualität abgelöst werden, die Begutachtung zum entsprechenden Gesetzesentwurf wurde bereits eingeleitet.

Weitere Schwerpunkte des umfangreichen Gesetzgebungsprogrammes sind u.a. die Fertigstellung einer umfangreichen Gemeinderechts-Novelle (u.a. mit der Abschaffung des Instanzenzuges innerhalb des Gemeindebereichs), die Umsetzung des Bildungsreformgesetzes 2017 des Bundes (u.a. mit der Zusammenführung der Schulabteilung des Landes und dem Landesschulrat des Bundes zu einer gemeinsamen Bildungsdirektion), eine Haushaltsrechtsreform für Land und Gemeinden sowie Anpassungen an das neue Datenschutzrecht der EU.

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