Presseaussendung · 09.10.2017 Nationalratswahl: Beantragung von Wahlkarten noch möglich Schriftliche Anträge bis 11. Oktober, mündliche Anträge bis 13. Oktober 2017 möglich – bisher bereits knapp 33.000 Wahlkarten beantragt

Veröffentlichung
Montag, 09.10.2017, 09:21 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Nationalratswahl
Redaktion
Florian Themeßl-Huber

Bregenz (VLK) – Wer für die Nationalratswahl (15. Oktober 2017) eine Wahlkarte benötigt, kann die Ausstellung beim Gemeindeamt schriftlich noch bis Mittwoch, 11. Oktober 2017, mündlich bis 13. Oktober 2017 12.00 Uhr, beantragen. Bisher haben schon über ca. 33.000 Wahlberechtigte von dieser Möglichkeit gebraucht gemacht.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben. Wahlberechtigte, die infolge einer Krankheit oder aus ähnlichen Gründen gehunfähig sind, haben die Möglichkeit, für die Stimmabgabe die Wahlkommission für Gehunfähige in Anspruch zu nehmen.

Schriftliche und mündliche Wahlkartenanträge   

   Mit einer Wahlkarte ist neben der Briefwahl die Stimmabgabe im ursprünglich zuständigen Wahllokal sowie in jedem für Wahlkartenwähler eingerichteten Wahllokal möglich. Die Ausstellung einer Wahlkarte kann beim zuständigen Gemeindeamt schriftlich noch bis Mittwoch, 11. Oktober 2017 und mündlich bis Freitag, 13. Oktober 2017, 12 Uhr, beantragt werden. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.


   Gemeinsam mit der Wahlkarte werden der amtliche Stimmzettel, ein beigefarbenes Wahlkuvert, ein Informationsblatt sowie eine Aufstellung der veröffentlichten Landeswahlvorschläge und die Aufstellung über die Bewerberinnen und Bewerber der Bundesparteilisten ausgehändigt oder zugesandt.


   Nach erfolgter Stimmabgabe durch die Wählerin bzw. den Wähler ist die verschlossene Wahlkarte rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln -  sie muss spätestens am Wahltag bis zum Schließen des letzten Wahllokals (17 Uhr) dort einlangt sein. Weiters besteht die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten abzugeben.


Bisher über 30.000 Wahlkarten beantragt   

   Bis heute Morgen, 09.10.2017, wurden bei den Gemeinden Vorarlbergs insgesamt 32.979 Wahlkarten beantragt. Dies sind schon jetzt mehr als bei der letzten Nationalratswahl im Jahre 2013. Damals haben 27.067 Wahlberechtigte von dieser Möglichkeit der Stimmabgabe Gebrauch gemacht. Beim zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl im Vorjahr wurden in Vorarlberg insgesamt 30.666 Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte gestellt.

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