Presseaussendung · 31.03.2017 LH Wallner: Jugendreferenten einigen sich auf Anhebung des Rauchverbots auf 18 Jahre Alle Bundesländer verfolgen dasselbe Ziel: Rauchen erst ab 18; Diskussion um einheitlicheren Jugendschutz gewinnt an Dynamik

Veröffentlichung
Freitag, 31.03.2017, 13:53 Uhr
Themen
Jugend/Jugendschutz/Rauchverbot/Wallner
Redaktion
Florian Themeßl-Huber

Krems an der Donau (VLK) – Eine Anhebung des Rauchverbots auf 18 Jahre ist konkret geworden: In Krems an der Donau haben sich am Freitag (31. März) die Jugendreferentinnen und -referenten der Länder auf eine Erhöhung des Schutzalters verständigt, informiert Landeshauptmann Markus Wallner, der als Familien- und Jugendreferent für Vorarlberg an der Konferenz teilgenommen hat. "Wie von Vorarlberg gefordert, soll es zusätzlich zum Verbot ein Paket von Begleitmaßnahmen geben, zu der auch eine Präventionsoffensive gehören wird", berichtet Wallner.

Österreich zählt zu den ganz wenigen Mitgliedsländern der Europäischen Union, in denen das Rauchen ab 16 Jahren noch erlaubt ist. Das soll sich bis spätestens Mitte 2018 ändern. Darauf haben sich jetzt die Jugendreferentinnen und -referenten der Länder geeinigt. "Damit rückt eine bundesweit einheitliche Lösung in greifbare Nähe", wie Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner betont. Ein Alleingang eines Bundeslandes in dieser Frage hätte für ihn nämlich keinen Sinn gemacht. "Dass nun alle Länder in dieser wichtigen Frage im Sinne der Gesundheit der jungen Generation an einem Strang ziehen, ist sehr erfreulich", so Wallner.

Flankierende Aktivitäten

Vorarlberg trage den Vorstoß auch deshalb ausdrücklich mit, weil das Verbot von gesundheitsfördernden und präventiven Begleitaktivitäten flankiert werden soll, hebt der Landeshauptmann hervor. "Zu klären wird unter anderem auch die Frage nach der Abgabe von Tabakwaren sein", so Wallner. Der Zugang müsse deutlich eingeschränkt werden. Das zuständige Ministerium haben die JugendreferentInnen ersucht, eine mit weiteren Fachleuten bestückte Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die unter Berücksichtigung bereits vorliegender Vorschläge zur Prävention verstärkte Maßnahmen entwickelt.

Weitere Vereinheitlichungsschritte denkbar

   Eine andere Arbeitsgruppe wurde mit der Aufgabe betraut, im Jugendschutz mögliche Vereinheitlichungspotenziale auszuloten. Für Vorarlberg sind weitere Harmonisierungsschritte im Jugendschutz mittels Bund-Länder-Vereinbarung (15a) grundsätzlich vorstellbar, sagt Landeshauptmann Wallner: "In einer 15a-Vereinbarung ließen sich die wesentlichen Kernpunkte – Ausgehzeiten, einheitliche Bestimmungen zu Alkohol und Tabak - festlegen". Für Wallner bedeutet dies aber auch, dass die östlichen Bundesländer beim gebrannten Alkohol die Vorarlberger Regelung übernehmen müssten. "In Vorarlberg darf an unter 18-Jährige kein gebrannter Alkohol ausgegeben werden. Eine Lockerung kann ich mir hier nicht vorstellen", betont Wallner. Eine solche 15a-Vereinbarung mit dem Bund könnte eine Art Rahmen bilden. In anderen Punkten will sich die Vorarlberger Landesregierung jedoch nicht dreinreden lassen, wie Wallner klarstellt: "Die Länder sollen Fragen der Jugendbeteiligung und der Förderung weiter selbst regeln können."

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